Nichtraucher-Volksentscheid frühestens am 9. Mai

Der Volksentscheid über einen verschärften Nichtraucherschutz in Bayern findet frühestens am 9. Mai statt. „Nun muss der Landtag das Volksbegehren innerhalb von drei Monaten behandeln“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU).
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Das Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz“ hatte mit knapp 1,3 Millionen Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten die nötige Zehn-Prozent-Hürde deutlich überschritten.
Martha Schlüter Das Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz“ hatte mit knapp 1,3 Millionen Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten die nötige Zehn-Prozent-Hürde deutlich überschritten.

MÜNCHEN - Der Volksentscheid über einen verschärften Nichtraucherschutz in Bayern findet frühestens am 9. Mai statt. „Nun muss der Landtag das Volksbegehren innerhalb von drei Monaten behandeln“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

Die Staatsregierung beschloss am Montag eine formale Stellungnahme, mit der nun das Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz“ dem Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet wird, wie die Staatskanzlei mitteilte. „Nun muss der Landtag das Volksbegehren innerhalb von drei Monaten behandeln“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Sollte das Parlament das Volksbegehren ablehnen, müsse es innerhalb weiterer drei Monate dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden. Der genaue Termin hänge von der weiteren Behandlung im Landtag ab.

Wenn der Landtag sehr zügig berät, wäre laut Staatskanzlei eine abschließende Behandlung bereits in den Plenarsitzungen am 9. oder 24. Februar 2010 möglich. Dann wäre der 9. Mai als Termin eines Volksentscheids wahrscheinlich. Entscheidet sich der Landtag dagegen für eine spätere Behandlung und beschließt erst im März oder April, kämen für einen Volksentscheid den Angaben zufolge vor allem der 20. Juni oder der 4. Juli 2010 in Betracht. Sollte der Landtag den Gesetzentwurf dagegen unverändert annehmen, hätte sich ein Volksentscheid Herrmann zufolge „erledigt“. Die Kosten des Volksentscheids beziffert die Staatskanzlei mit rund 13 Millionen Euro.

Das Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz“ hatte mit knapp 1,3 Millionen Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten die nötige Zehn-Prozent-Hürde deutlich überschritten. Der zugrundeliegende Gesetzentwurf hat ein generelles Rauchverbot in Gaststätten, Bars, Kneipen, Diskotheken sowie in Bier- und Festzelten - und zwar ohne Ausnahmeregelungen – zum Ziel.

ddp

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