Neue Corona-Auflagen für München veröffentlicht: Maskenpflicht auch im Tal
München - Wegen der hohen 7-Tages-Inzidenz (51,04, Stand: 22. September) hat die Stadt München eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Ab Donnerstag, 24. September, gilt bis einschließlich 1. Oktober wie angekündigt an ausgewiesenen Plätzen in der Stadt eine Maskenpflicht.
Außerdem gibt es Einschränkungen bei Treffen im privaten und öffentlichen Raum sowie in der Gastronomie. Mit den Maßnahmen soll eine weitere Zunahme der Corona-Infektionen in München zum Schutz der Bevölkerung eingedämmt werden, um so einschneidendere Maßnahmen möglichst zu vermeiden", erklärt die Stadt.
Karte: An diesen Orten gilt die Maskenpflicht in München
In der Stadt gilt täglich von 9 bis 23 Uhr eine generelle Maskenpflicht in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Schützenstraße, Stachus und Marienplatz, der Sendlinger Straße einschließlich Sendlinger-Tor-Platz, am Viktualienmarkt und auf den Gehwegen im Tal. Auf die Maskenpflicht wird an den Zugängen zu den jeweiligen Bereichen mit speziellen Schildern hingewiesen.
Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit. Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung ebenfalls befreit. Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.
Personenreduzierung bei Treffen
Im besagten Zeitraum ist der gemeinsame Aufenthalt im privaten sowie im öffentlichen Raum und an einem gemeinsamen Tisch in der Gastronomie nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands, oder in Gruppen von bis zu fünf Personen gestattet – bisher waren es zehn Personen.
Private Feiern, wie beispielsweise Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern, aber auch Vereins- und Parteisitzungen, und nicht öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen sind in der Regel nur mit bis zu 25 Teilnehmenden (bisher 100) in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmenden (bisher 200) unter freiem Himmel gestattet, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat.
Alkoholverbot an Hotspots in München gilt weiter
Zusätzlich gibt es wie an den vergangenen Wochenenden wieder von Freitagabend bis Sonntagmorgen ein Alkoholverbot zum Außer-Haus-Verkauf ab 21 Uhr und zum Konsum im öffentlichen Raum ab 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages an den bekannten Hotspots Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz sowie an den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke.

Die Polizei wird die Einhaltung der Maskenpflicht überwachen. Bei Missachtung droht ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro.