"Nimmt in München leider überhand": Unsitte stößt der Polizei übel auf

An einem einzigen Tag erwischen die Beamten der Verkehrspolizei bei den flächendeckenden Kontrollen in der gesamten Stadt und dem Landkreis über 200 Fahrer, die bei Rot über eine Ampel bretterten. Außerdem: Auf welche Unsitte die Beamten aufmerksam machen und warum sich manche Sünder wenigstens etwas freuen dürfen.
Ralph Hub
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Rund 100 Beamte der Münchner Verkehrspolizei waren an der Schwerpunktkontrolle beteiligt. (Symbolbild)
Rund 100 Beamte der Münchner Verkehrspolizei waren an der Schwerpunktkontrolle beteiligt. (Symbolbild) © Luca Field via www.imago-images.de

Auslöser für die Schwerpunktkontrolle am Mittwoch waren zwei Verkehrsunfälle mit mehreren Toten in jüngster Zeit in München: Auf einer Kreuzung in Berg am Laim starb im November ein vierjähriges Kind, vier Personen wurden verletzt. Anfang Dezember kamen zwei Männer ums Leben, als ein Porschefahrer ihren Renault rammte.

Münchner Verkehrspolizei zieht Konsequenzen

"Diese beiden Unfälle sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Rotlichtverstöße zurückzuführen", sagt Thomas Madl, Leiter der Verkehrsabteilung im Polizeipräsidium. Daher die Schwerpunktkontrolle in dieser Woche.

Insgesamt brachten die Beamten 211 Rotlichtverstöße an Ampeln in München und dem Landkreis zur Anzeige. Wenn die Fahrer die Rotlichtphase um mehr als eine Sekunde missachten, drohen ihnen ein Bußgeld über 90 Euro, ein Punkt in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann sich das Bußgeld auf 360 Euro erhöhen und es werden zwei Punkte in Flensburg fällig, erklärt Thomas Madl.

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Ampeldrängler stoßen der Polizei sauer auf

Was der Leiter der Verkehrsabteilung im Polizeipräsidium zudem kritisiert, ist der weitverbreitete Trend, in eine Kreuzung einzufahren, wenn sich der Verkehr staut. Dann springt die Ampel um. Man sitzt mitten auf der Kreuzung mit dem Auto fest und blockiert damit den querenden Verkehr. "Das", so Thomas Madl, "nimmt in München leider überhand." Schuld daran seien oft die vielen Baustellen auf Münchens Straßen.

Nie in eine Kreuzung einfahren, wenn sich der Verkehr staut. Das lernt man eigentlich schon in der Fahrschule.
Nie in eine Kreuzung einfahren, wenn sich der Verkehr staut. Das lernt man eigentlich schon in der Fahrschule. © Imago

Auch diese Verstöße können teuer werden

Zudem erwischten die Beamten 55 Leute, die ohne Freisprechanlage mit dem Handy am Steuer telefonierten, 22 Fahrer, die ohne Sicherheitsgurt unterwegs waren, und 97 Autofahrer, die verbotswidrig im Kreuzungsbereich wendeten. Zusätzlich wurden zwei Fahrer ohne Führerschein herausgezogen, zwei hatten keine Versicherung für ihr Fahrzeug. Die Anzeigen hat die Verkehrspolizei gerade in Arbeit.

Für alle ertappten Autofahrer, ein paar Radler und Fußgänger waren auch unter den 211 Rotlichtsündern, bleibt zum Trost: Den Bußgeldbescheid werden sie vermutlich erst im neuen Jahr erhalten.

Der "Weihnachtsfrieden" der Polizei

Wie beim Finanzamt gibt’s auch bei der Verkehrspolizei so etwas wie einen "Weihnachtsfrieden". Die Finanzämter verzichten vom 20. Dezember bis Neujahr auf belastende Maßnahmen wie Außenprüfungen oder Vollstreckungen. Für Verkehrsverstöße gibt es zumindest offiziell zwar keinen flächendeckenden "Weihnachtsfrieden" im Sinne eines Erlasses. Die Münchner Polizei ahndet weiterhin Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, aber es gibt die Tendenz, bei weniger schweren Verstößen erst nach Neujahr Bußgeldbescheide zu verschicken, um die Feiertage nicht zu trüben.

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  • Radl Rainer vor 53 Minuten / Bewertung:

    Neulich hier noch zu hören bekommen, dass ich es mir einbilde und die Radfahrenden ja viel schlimmer wären. Tja.

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  • Wilhelmine vor 18 Minuten / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Radl Rainer

    Sind sie auch, die nehmen sich alles raus. Es werden für viel Geld (Steuergeld) Radwege angelegt aber Nein, die Herrschaften müssen auf der Straße fahren, denn die Radwege sind verdreckt

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  • Wickie712 vor 3 Minuten / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Wilhelmine

    Radwege sind Teile der Straße, wie Fahrbahnen, Gehwege und öffentliche Plätze (siehe § 2 StrG).
    In 30er Zonen fährt man mit dem Fahrrad auf der Fahrabhn, weil es keine Benutzungspflicht für Angebotsradwege gibt. Ist die Nutzung von Radwegen nicht zumutbar, z.B. geparkte PKW oder Mülltonnen, muss man auf die Fahrbahn wechseln, da das Gehwegbefahren mit dem Fahrrd per Gesetz verboten ist.

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