Revision im Fall Bernd Schreyer gescheitert

Entscheidung der höheren Instanz: Urteil gegen Bernd Schreyer ist rechtskräftig geworden. Er will Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.
John Schneider
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Bernd Schreyer vor Gericht.
Bernd Schreyer vor Gericht. © John Schneider
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Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden: Die Revision des Ex-Grünen-Stadtrats Bernd Schreyer gegen das Urteil des Landgerichts – 4200 Euro wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung – wurde als unbegründet verworfen, bestätigte eine Gerichtssprecherin. Zuvor hatte die "Welt" berichtet.

Im Juni 2023 hatte Schreyer im Streit um das Heizungsgesetz bei Twitter geschrieben, dass es gelungen sei, "so gegen Grüne aufzuwiegeln, als seien sie die 'neuen Juden', die 'ausgemerzt' werden müssen, um 'Deutschland wieder alles Glück und Wohlstand zu bringen'".

Bernd Schreyer: Das sagt der Antisemitismus-Beauftragte

Der Zentrale Antisemitismus-Beauftragte der bayerischen Justiz, Andreas Franck, zum Urteil: "Das Gericht bestätigt damit die Linie der bayerischen Justiz, die in der jüngeren Vergangenheit, konkret seit der Corona-Pandemie etabliert wurde. Demnach macht sich strafbar wegen Verharmlosung des Holocaust, wer diesen, also die industrielle Ermordung von sechs Millionen europäischen Juden, mit anderen Ereignissen unangemessen gleichsetzt."

Er will Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen

Schreyer hatte argumentiert, dass der Tweet von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Er will jetzt das letzte juristische Mittel ergreifen, und Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.

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