Revision im Fall Bernd Schreyer gescheitert

Entscheidung der höheren Instanz: Urteil gegen Bernd Schreyer ist rechtskräftig geworden. Er will Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.
John Schneider
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Bernd Schreyer vor Gericht.
Bernd Schreyer vor Gericht. © John Schneider
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Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden: Die Revision des Ex-Grünen-Stadtrats Bernd Schreyer gegen das Urteil des Landgerichts – 4200 Euro wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung – wurde als unbegründet verworfen, bestätigte eine Gerichtssprecherin. Zuvor hatte die "Welt" berichtet.

Im Juni 2023 hatte Schreyer im Streit um das Heizungsgesetz bei Twitter geschrieben, dass es gelungen sei, "so gegen Grüne aufzuwiegeln, als seien sie die 'neuen Juden', die 'ausgemerzt' werden müssen, um 'Deutschland wieder alles Glück und Wohlstand zu bringen'".

Bernd Schreyer: Das sagt der Antisemitismus-Beauftragte

Der Zentrale Antisemitismus-Beauftragte der bayerischen Justiz, Andreas Franck, zum Urteil: "Das Gericht bestätigt damit die Linie der bayerischen Justiz, die in der jüngeren Vergangenheit, konkret seit der Corona-Pandemie etabliert wurde. Demnach macht sich strafbar wegen Verharmlosung des Holocaust, wer diesen, also die industrielle Ermordung von sechs Millionen europäischen Juden, mit anderen Ereignissen unangemessen gleichsetzt."

Er will Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen

Schreyer hatte argumentiert, dass der Tweet von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Er will jetzt das letzte juristische Mittel ergreifen, und Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.

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4 Kommentare
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  • FredC2 am 09.08.2025 12:22 Uhr / Bewertung:

    Dem Mann fehlt halt das feine Gespür für die dünne Grenze zwischen "geht gerade noch so, und geht nicht mehr". Er hätte vielleicht bessser gesagt "Die Grünen sind aktuell in der gleichen Situation, wie die Schwarzen vor 100 Jahren anderwo"

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  • Mobilist am 09.08.2025 11:08 Uhr / Bewertung:

    Laibwächter von Frau Knobloch dürfen hefteigste antisemitische Posts mit Hitlerbildern verschicken. Bayrische Gerichte haben kürzlich deren Revision stattgegeben und die Strafen gemildert. Da wird mit zweierlei Maß gemessen. Dem Antisemitismusbeauftagtem war das egal.

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  • HiggsBoson am 09.08.2025 00:30 Uhr / Bewertung:

    Ein gutes, aber viel zu mildes Urteil!

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