Nach Gehweg-Sturz: Frau will Schmerzensgeld von der Stadt

Eine 55-Jährige stolpert über eine Gehwegplatte und verletzt sich schwer. Sie will Schmerzensgeld.
John Schneider
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Die Frau stürzte über eine Gehwegplatte (Symbolbild)
Die Frau stürzte über eine Gehwegplatte (Symbolbild) © dpa

München - Muss die Stadt Schmerzensgeld zahlen, weil die Gehwegplatte in einer Milbertshofer Straße nachgab und einen Sturz verursachte? Diese Frage muss jetzt die 15. Zivilkammer des Landgerichts beantworten.

Taunusstraße 49: Platte auf dem Gehweg kippte

Der Hintergrund: Am 13. November 2019 war eine 55-jährige Münchnerin auf dem Gehweg der Taunusstraße unterwegs. Vor der Hausnummer 49 passierte es. Eine offenbar lose Gehwegplatte gab nach und kippte. Die Frau stolperte und stürzte. Mit schlimmen Folgen. Das Opfer erlitt nicht nur Prellungen, sondern auch eine schwere Verletzung an der rechten Schulter.

Nach Sturz verletzt ins Krankenhaus: Frau musste operiert werden

Die Frau wurde mehrmals für einige Tage im Krankenhaus behandelt, eine OP musste bei ihr durchgeführt werden. Sie sei immer noch mit dem rechten Arm eingeschränkt, beklagt sich die 55-Jährige.

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Opfer fordert Entschädigung von der Stadt München

Für die erlittenen Verletzungen fordert das Opfer Entschädigungen. Allein das Schmerzensgeld solle 15.000 Euro betragen, verlangt sie. Dazu komme Schadenersatz für einen Haushaltsführungsschaden. Insgesamt belaufen sich die Forderungen auf 16.500 Euro.

Hat die Stadt von den Schäden am Gehweg gewusst?

Die Gehwegplatte sei schon länger lose gewesen, was die Stadt gewusst hätte, argumentiert die Klägerin. Doch genau da beginnen für den Vorsitzenden Richter Frank Tholl die Schwierigkeiten. Denn dass die Stadt von der defekten Platte gewusst haben soll, ist bislang nur Spekulation, erklärt Tholl bei der gestrigen Verhandlung im Justizpalast.

Etwa alle sechs Wochen werden wenig frequentierte Straßen einer Sichtkontrolle unterzogen. Eine nachgebende Gehwegplatte lasse sich aber so nur schwer oder gar nicht erkennen. Ein Urteil soll am 13. April verkündet werden.

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14 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Haan am 24.02.2022 14:29 Uhr / Bewertung:

    Der Dame kann bloß geraten werden, ihre Wohnung nur in absoluten Notfällen zu verlassen oder sich einen Gehwagen anzuschaffen.

  • Kadoffesalod am 24.02.2022 13:16 Uhr / Bewertung:

    Die Klagepartei sagt nicht, dass die Klägerin lange vor dem Ereignis von von der defekten Platte gewusst hat sondern dass die Stadt davon gewusst haben soll.

    Zum jetzigen Kenntnisstand des Gerichtes ist das aber nicht bewiesen und nur Spekulation.

    Dass eine lose (?), wahrscheinlich ist damit eine unterhöhlte Gehwegplatte gemeint, schon längere Zeit unterhöhlt war, könnte man gutachterlich durchaus prüfen und bestätigen, wenn es so war. Aber nur wenn die Prüfung zeitnah nach dem Ereignis erfolgt. Und wie lange das schonso war, kann man meist nur sehr grob bestimmen.

    Ansonsten ist man auf die Aufzeichnungen und Aussagen von den Gehwegpflegern der Stadt sowie den Hausmeistern und Mitarbeitern des anliegenden Gebäudes angewiesen.

  • chgmuc am 24.02.2022 12:16 Uhr / Bewertung:

    Was das Verklagen anbelangt bekommen wir langsam Amerikanische Verhältnisse!

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