Münchner soll Betrügern bei Geldwäsche geholfen haben

Ein 46-jähriger Münchner steht vor dem Landgericht. Der Mann soll bei der Geldwäsche von fast einer halben Millionen Euro geholfen haben.
John Schneider
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Die Familie konnte nicht darlegen, wer Zugang zum Internetanschluss gehabt habe. Jetzt müssen sie Schadenersatz zahlen.
Lennartz/Fotolia Die Familie konnte nicht darlegen, wer Zugang zum Internetanschluss gehabt habe. Jetzt müssen sie Schadenersatz zahlen.

München - Geldwäsche ohne Absicht? Über eine halbe Million Euro wanderte 2018 auf das Konto eines 46-jährigen Münchners. Dass dieser dann wiederum an seine mutmaßlichen Komplizen überwies. Doch dass er mit diesen Vorgängen ganz bewusst Betrügern bei ihren Geschäften geholfen haben soll, bestreitet der Mann auf der Anklagebank.

BGH kippt erstes Urteil

In einem ersten Anlauf schenkte ihm das Landgericht keinen Glauben. Er wurde im Juni vergangenen Jahres zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt Doch die Verteidiger legten erfolgreich Revision ein. Der BGH kippte das Urteil. Am Mittwoch startete der zweite Anlauf.

Die Ankläger glauben, dass sich der 46-Jährige spätestens im November 2017 gegenüber bislang nicht näher bekannten Hintermännern zum Empfang und zur Weiterleitung betrügerisch erlangter Geldbeträge bereiterklärt habe. Ziel sei es gewesen, die Herkunft der jeweiligen Gelder zu verschleiern.

Verdächtiger bestreitet Betrugsvorwurf

In einem der beiden angeklagten Fälle hatten die Betrüger die E-Mail-Rechnung einer Firma abgefangen und die Kontodaten ausgetauscht. So wurde über eine halbe Million Euro auf das Konto des Angeklagten überwiesen. Die dann von diesem weitergeleitet wurden.

Sein Anwalt liest nach Verlesung der Anklage eine Erklärung vor. Sein Mandant gibt zu, dass er die Transaktionen durchgeführt hat. Allerdings, ohne zu wissen, dass er so mit Betrügern gemeinsame Sache gemacht habe. Der Betrugs- und Geldwäsche-Vorwurf wird von ihm bestritten. Und wenn jemand vermute, dass er zur sogenannten Nigeria-Connection gehöre, liege dieser jemand falsch.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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