Münchner Prostituierte soll einen Freier ausgeraubt haben

Eine 52-Jährige war zu zwei Jahren Haft verurteilt worden: BGH kippt das Urteil.
von  John Schneider
Die Prostituierte soll sich nicht an den Deal mit dem Freier gehalten haben
Die Prostituierte soll sich nicht an den Deal mit dem Freier gehalten haben © dpa/Symbolbild

München - Sie soll gemeinsam mit ihrem Komplizen einen Freier um sein Geld gebracht haben. Eigentlich war die Angeklagte vom Landgericht im Juli 2021 wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden.

Prostituierte "ist geständig"

Doch der BGH kippte das Urteil, seit Freitag muss sich die Prostituierte Gong T. (52, Name geändert) erneut vor Gericht verantworten. Dieses Mal geht es nur noch um die Frage, ob ihr Bewährung zugestanden werden kann.

"Meine Mandantin ist geständig", erklärt Anwalt Ömer Sahinci, der die Frau gemeinsam mit Florian Wurtinger verteidigt. Gong T. soll am 27. November 2020 per Whatsapp mit einem Freier vereinbart haben, dass er für eine Stunde Sex 150 Euro bezahlen soll. Der Mann fuhr dann zu ihr nach Schwabing.

Streit wegen zu kurzem Sex

Dort gab er ihr die vereinbarten 150 Euro. Doch bereits nach sechs Minuten war alles vorbei, Gong T. wollte ihren Freier aus der Wohnung werfen. Doch der weigerte sich, weil die Stunde noch lange nicht vorbei war. Es kam zum Streit.

Komplize attackiert Freier mit Pfefferspray

Der Freier nahm sich von dem Geld 100 Euro zurück, daraufhin rief sie ihren Komplizen (59) an, der wenig später in der Wohnung eintraf. Ein kurzes Gespräch mit der Prostituierten, dann griff der Komplize - ihn hatte das Landgericht zu drei Jahren Haft verurteilt - zum Pfefferspray und attackierte den auf einem Sofa sitzenden Freier.

Gong T. und der 59-Jährige traktierten ihr Opfer auch noch mit Schlägen ins Gesicht und gegen den Oberkörper. Der Mann erlitt einen Nasenbeinbruch. Der Prozess wird fortgesetzt.

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