Münchner Polizei kündigt Kontrollen an Mutter- und Vatertag an

Geimpfte und Genesene dürfen sich auf eine schnelle Rückkehr zu einem normalen Leben freuen. Trotzdem gilt: Wer am Wochenende ein Treffen mit den Eltern plant, muss einiges beachten.
von  Ralph Hub
Auch am Muttertag gelten die üblichen Corona-Regeln. (Symbolbild)
Auch am Muttertag gelten die üblichen Corona-Regeln. (Symbolbild) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa

München - Die Corona-Kurve in München und dem Landkreis flacht endlich ab. Die Inzidenz liegt seit Mittwoch unter der wichtigen Marke von 100.

Viele hoffen deshalb, dass sie endlich in den Genuss der am Donnerstag vom Bundestag in Berlin beschlossenen Lockerungen in der Pandemie kommen. Geimpfte und Genesene dürfen sich auf eine schnelle Rückkehr zu einem normalen Leben freuen.

Welche Regeln gelten an Mutter- und Vatertag?

Doch so viele werden das in München nicht sein, die tatsächlich in den Genuss der Lockerungen kommen. Nach Angaben der Stadt wurden bisher 541.404 Personen geimpft. Davon haben 423.927 zunächst die erste Spritze bekommen. Aber nur 117.477 haben auch schon die zweite Injektion und wären damit vollständig geschützt. Genau da liegt das Problem. Denn die Lockerungen betreffen nur vollständig geimpfte Personen.

Die Münchner Polizei hat für den bevorstehenden Muttertag und den Vatertag in der kommenden Woche bereits Kontrollen angekündigt. Wer Ärger vermeiden will, sollte deshalb unbedingt ein paar Dinge beachten. "Die zweite Impfung muss zwei Wochen zurückliegen", betont Polizeisprecher Sven Müller, "eine Impfung alleine bringt einen noch nicht in den Genuss der Lockerungen".

Zudem müssen die Betreffenden nachweisen können, dass sie vollständig geimpft sind. Sie müssen ihren gelben Impfausweis vorlegen und auch eine Bescheinigung vom Impfzentrum oder der entsprechenden Arztpraxis. Wer im Ausland geimpft wurde, muss darauf achten, dass es sich dabei um einen in der EU bereits zugelassenen Impfstoff handelt und die Bescheinigung der Impfung in einer der gängigen Sprachen in der EU ausgestellt ist, erklärt der Polizeisprecher.

Was Corona-Genesene beachten müssen

Für Menschen, die eine Corona-Infektion überstanden haben und wieder gesund sind, gelten nochmals andere Regeln. Sie müssen nachweisen, dass sie nicht mehr infektiös sind. Dazu ist ein PCR-Antigen-Test erforderlich. "Er darf nicht jünger sein als vier Wochen, aber auch nicht älter als sechs Monate", sagt Polizeisprecher Sven Müller. Ein Antikörperschnelltest genügt nicht. Zudem muss der Betreffende frei von Symptomen sein und darf keine aktuelle Infektion haben.

Bevor man also am Muttertag zu einem Besuch seiner Verwandtschaft oder einem Ausflug aufbricht, sollte man ganz genau nachprüfen, ob man alle Kriterien tatsächlich erfüllt. Für alle anderen gelten nämlich weiter die üblichen Kontaktbeschränkungen: Nur eine haushaltsfremde Person darf man treffen. Masken und Abstandsregelungen müssen beachtet werden, beispielsweise wenn mehrere Personen in einem Auto unterwegs sind.

Polizeigewerkschaft warnt vor "Zettelwirtschaft"

Die Polizeigewerkschaft DpolG warnt jetzt schon vor Problemen bei Kontrollen. Bayerns DpolG-Chef Jürgen Köhnlein: "Die Polizei braucht dringend eine eindeutige Regelung und verlässliche Nachweise über Impfstatus und überstandene Covid-19-Erkrankung." Andernfalls drohe eine "Zettelwirtschaft mit Impfheftchen und Gesundheitsnachweisen". Die DpolG warnt auch vor "massenhaften Urkundenfälschungen".

Die Erleichterungen für Geimpfte und Genesene machen die Arbeit der Polizei bei Kontrollen sicher nicht einfacher, warnte Köhnlein, da unklar ist, ob und wie die Polizei vorgelegte Dokumente auf ihre Richtigkeit überprüfen kann. Die Polizeigewerkschaft fordert deshalb eine schnelle Einführung eines fälschungssicheren Impfausweises.

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