Münchner Polizei kündigt Kontrollen an Mutter- und Vatertag an

Geimpfte und Genesene dürfen sich auf eine schnelle Rückkehr zu einem normalen Leben freuen. Trotzdem gilt: Wer am Wochenende ein Treffen mit den Eltern plant, muss einiges beachten.
Ralph Hub
Ralph Hub
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
13  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Auch am Muttertag gelten die üblichen Corona-Regeln. (Symbolbild)
Auch am Muttertag gelten die üblichen Corona-Regeln. (Symbolbild) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa

München - Die Corona-Kurve in München und dem Landkreis flacht endlich ab. Die Inzidenz liegt seit Mittwoch unter der wichtigen Marke von 100.

Viele hoffen deshalb, dass sie endlich in den Genuss der am Donnerstag vom Bundestag in Berlin beschlossenen Lockerungen in der Pandemie kommen. Geimpfte und Genesene dürfen sich auf eine schnelle Rückkehr zu einem normalen Leben freuen.

Welche Regeln gelten an Mutter- und Vatertag?

Doch so viele werden das in München nicht sein, die tatsächlich in den Genuss der Lockerungen kommen. Nach Angaben der Stadt wurden bisher 541.404 Personen geimpft. Davon haben 423.927 zunächst die erste Spritze bekommen. Aber nur 117.477 haben auch schon die zweite Injektion und wären damit vollständig geschützt. Genau da liegt das Problem. Denn die Lockerungen betreffen nur vollständig geimpfte Personen.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Die Münchner Polizei hat für den bevorstehenden Muttertag und den Vatertag in der kommenden Woche bereits Kontrollen angekündigt. Wer Ärger vermeiden will, sollte deshalb unbedingt ein paar Dinge beachten. "Die zweite Impfung muss zwei Wochen zurückliegen", betont Polizeisprecher Sven Müller, "eine Impfung alleine bringt einen noch nicht in den Genuss der Lockerungen".

Zudem müssen die Betreffenden nachweisen können, dass sie vollständig geimpft sind. Sie müssen ihren gelben Impfausweis vorlegen und auch eine Bescheinigung vom Impfzentrum oder der entsprechenden Arztpraxis. Wer im Ausland geimpft wurde, muss darauf achten, dass es sich dabei um einen in der EU bereits zugelassenen Impfstoff handelt und die Bescheinigung der Impfung in einer der gängigen Sprachen in der EU ausgestellt ist, erklärt der Polizeisprecher.

Was Corona-Genesene beachten müssen

Für Menschen, die eine Corona-Infektion überstanden haben und wieder gesund sind, gelten nochmals andere Regeln. Sie müssen nachweisen, dass sie nicht mehr infektiös sind. Dazu ist ein PCR-Antigen-Test erforderlich. "Er darf nicht jünger sein als vier Wochen, aber auch nicht älter als sechs Monate", sagt Polizeisprecher Sven Müller. Ein Antikörperschnelltest genügt nicht. Zudem muss der Betreffende frei von Symptomen sein und darf keine aktuelle Infektion haben.

Bevor man also am Muttertag zu einem Besuch seiner Verwandtschaft oder einem Ausflug aufbricht, sollte man ganz genau nachprüfen, ob man alle Kriterien tatsächlich erfüllt. Für alle anderen gelten nämlich weiter die üblichen Kontaktbeschränkungen: Nur eine haushaltsfremde Person darf man treffen. Masken und Abstandsregelungen müssen beachtet werden, beispielsweise wenn mehrere Personen in einem Auto unterwegs sind.

Polizeigewerkschaft warnt vor "Zettelwirtschaft"

Die Polizeigewerkschaft DpolG warnt jetzt schon vor Problemen bei Kontrollen. Bayerns DpolG-Chef Jürgen Köhnlein: "Die Polizei braucht dringend eine eindeutige Regelung und verlässliche Nachweise über Impfstatus und überstandene Covid-19-Erkrankung." Andernfalls drohe eine "Zettelwirtschaft mit Impfheftchen und Gesundheitsnachweisen". Die DpolG warnt auch vor "massenhaften Urkundenfälschungen".

Lesen Sie auch

Die Erleichterungen für Geimpfte und Genesene machen die Arbeit der Polizei bei Kontrollen sicher nicht einfacher, warnte Köhnlein, da unklar ist, ob und wie die Polizei vorgelegte Dokumente auf ihre Richtigkeit überprüfen kann. Die Polizeigewerkschaft fordert deshalb eine schnelle Einführung eines fälschungssicheren Impfausweises.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
13 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Fidomuc am 08.05.2021 02:17 Uhr / Bewertung:

    Als genesen gilt, wer über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügt, bei dem die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und die Testung mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.
    https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php

  • Fidomuc am 08.05.2021 02:08 Uhr / Bewertung:

    Es ist doch für einen Genesenen der Positiv PCR Test notwendig, der nachweist dass ich Corona hatte.
    Wenn ich mit PCR Test Nachweise dass ich nicht infektiös bin, heißt das nicht dass ich Covid hatte.

  • Der wahre tscharlie am 07.05.2021 16:21 Uhr / Bewertung:

    "Die zweite Impfung muss zwei Wochen zurückliegen", betont Polizeisprecher Sven Müller, "eine Impfung alleine bringt einen noch nicht in den Genuss der Lockerungen".
    "Zudem müssen die Betreffenden nachweisen können, dass sie vollständig geimpft sind. Sie müssen ihren gelben Impfausweis vorlegen und auch eine Bescheinigung vom Impfzentrum oder der entsprechenden Arztpraxis. "

    Der Wahnsinn hat Methode!
    Und um das Ganze noch auf die Spitze zu treiben, eine kleine Überlegung:
    Woher will die Polizei denn wissen, ob mein Impfpass incl. der Bescheinigung vom der Arztpraxis gefälscht sind? Wird dann bei Verdacht der Arzt angerufen? Und wenn der Arzt am Sonntag nicht erreichbar ist?

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.