Münchner (30) prellt seinen Arbeitgeber um 180.000 Euro

Ein Münchner hat seinem Arbeitgeber Bitcoins im Wert von rund 180.000 Euro gestohlen. Trotz etlicher Verschleierungsversuche ist ihm die Polizei auf die Schliche gekommen. Was jetzt auf den 30-Jährigen zukommt.
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Der Münchner zwackte Bitcoins im Wert von rund 180.000 Euro vom Firmenkonto ab. (Symbolbild)
Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa Der Münchner zwackte Bitcoins im Wert von rund 180.000 Euro vom Firmenkonto ab. (Symbolbild)

München - Großer Erfolg für die Zentralstelle Cybercrime Bayern und der Münchner Polizei: Gemeinsam konnten sie einen Bitcoin-Betrüger fassen, der seinen Arbeitgeber im Sommer des vergangenen Jahres um etwa 180.000 Euro prellte.

Der Tatverdächtige war als Systemadministrator bei der geschädigten Firma aus München tätig. Im vergangenen Jahr zwackte er den hohen Betrag ab und überwies die Kryptowährung anschließend auf seine sogenannte Wallet – ein "Konto" für Bitcoins. Mit etlichen Maßnahmen versuchte er, den Diebstahl zu verschleiern und die Nachverfolgung zu erschweren. So überwies er unter anderem Teilbeträge der insgesamt 180.000 Euro auf mehrere Wallets und nutzte weitere technische Kniffe, um nicht entdeckt zu werden.

Der 30-Jährige hatte kurz nach dem Diebstahl an einer speziellen Börse für Kryptowährung mit den Bitcoins gehandelt – so kamen ihm die Ermittler langsam auf die Schliche.

Bitcoin-Diebstahl: Fünf Jahre Knast möglich

Die Staatanwälte der Zentralstelle Cybercrime Bayern in Bamberg erwirkten einen Durchsuchungsbeschluss sowie einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten – beide wurden kurz vor Weihnachten vollzogen. Bei der Durchsuchung konnten die Ermittler umfangreiches Material sicherstellen, das derzeit noch ausgewertet wird.

Mitte Januar gab der Münchner die Tat bei der richterlichen Vernehmung zu. Nachdem er auch sagte, wo sich die Bitcoins befinden würden, wurde der Haftbefehl vom Amtsgericht Bamberg gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Polizei machte den Fall erst jetzt öffentlich, um die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden, es wird davon ausgegangen, dass der 30-Jährige alleine gehandelt hat.

Der Beschuldigte muss sich nun wegen Computerbetrugs vor Gericht verantworten – neben einer Geldstrafe könnte auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren auf ihn zukommen.

Lesen Sie auch: Erster Bitcoin-Automat Deutschlands steht in München

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