München: Möchtegern-Erpresserin (35) bekommt Bewährung

Eine Möchtegern-Erpresserin vor dem Münchner Landgericht: Die Angeklagte wollte 1.000 Euro und drohte dem Opfer mit der Polizei.
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Eine Möchtegern-Erpresserin ist vom Landgericht München zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. (Symbolbild)
Tobias Hase/dpa Eine Möchtegern-Erpresserin ist vom Landgericht München zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. (Symbolbild)

München - Kommt auch nicht oft vor: Ein Richter, der einen Strafverteidiger in öffentlicher Sitzung lobt. So geschehen am Mittwoch im Prozess gegen eine gescheiterte Erpresserin. Ihr Anwalt Stefan Mittelbach hatte geholfen, das ungleich umfangreichere abgetrennte Verfahren gegen deren Ex-Verlobten voranzutreiben. Er hatte dafür gesorgt, dass seine Mandantin in jenem Verfahren aussagen konnte. Dafür zollte ihm Richter Martin Hofmann Anerkennung.

Erpresserin droht Opfer mit Polizei

Der Prozess gegen die Mittelbach-Mandantin dauerte gestern dagegen gerade einmal zwei Stunden. Die 35-Jährige hatte am 13. August 2016 mit ihrem Verlobten einen Bekannten in einem Ebersberger Anwesen besucht. Der Verlobte ging in das Zimmer des Opfers und nahm dort ein Einmachglas mit Marihuana an sich. Gemeinsam mit seiner Verlobten, der er das Glas in die Hand gedrückt hatte, drohte der Mann, das Marihuana zu behalten oder die Polizei zu rufen. Um dies zu verhindern, sollte der Mann 1.000 Euro zahlen. Später reduzierten die Möchtegern-Erpresser die Auslösesumme auf 500 Euro. Doch ihr Opfer ließ sich weder durch die Drohungen noch durch die wiederholten Watschn ins Bockshorn jagen.

Schließlich gelang es ihm, aus dem Zimmer zu fliehen. Er kam mit einem Hammer zurück und forderte seine Peiniger auf, das Haus zu verlassen. Für ihre Beteiligung an der versuchten räuberischen Erpressung wurde die 35-Jährige zu einem Jahr Haft verurteilt. Geständnis und Reue halfen ihr – die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

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