München informiert über Regeln und Verbote zum Jahreswechsel: "Es wird kein Silvester geben"
München - "Das Ziel aller Regelungen ist es, Menschenansammlungen zu verhindern sowie die ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen zu entlasten", heißt es in einer Mitteilung der Stadt zu den Silvester-Regeln.
Silvester: Böller innerhalb des Mittleren Rings verboten
Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle (SPD) weist darauf hin, dass in München das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände "mit ausschließlicher Knallwirkung", gemeint sind etwa Böller und Silvesterknaller, am 31. Dezember und 1. Januar innerhalb des Mittleren Rings verboten ist – und das "auch auf den dort befindlichen privaten Grundstücken". Ursprüngliches Ziel eines entsprechenden Stadtratsbeschlusses war es gewesen, Müll, Schmutz und Lärm zu reduzieren.
"Kein Silvester" im öffentlichen Raum
Bayernweit sei das Verlassen der Wohnung rund um die Uhr nur aus triftigem Grund erlaubt, heißt es in der städtischen Mitteilung. "Sekt trinken und Raketen abfeuern gehören nicht dazu." Im öffentlichen Raum werde es "kein Silvester geben".
Ausgangssperre und Kontaktbeschränkung an Silvester
Auch zum Jahreswechsel gilt die nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr. Besucher müssen sich also auf eine Übernachtung einstellen, wenn sie mit ins neue Jahr feiern wollen.
Zudem bleibt es bei den jetzt schon gültigen Kontaktbeschränkungen, Sonderregelungen wie etwa an Weihnachten gibt es nicht: Zwei Haushalte - mit maximal fünf Personen - dürfen sich an Silvester treffen, Kinder unter 14 Jahren sind von der Regelung ausgenommen.
"Anlasslose Kontrollen" der Polizei sind nicht zulässig
Bayerische Polizeipräsidien verweisen darauf, dass sie nicht ohne Anlass in den Wohngebieten nach großen, verbotenen Silvesterpartys suchen werden. "Anlasslose Kontrollen von Wohnungen sind nicht zulässig", betonte auch ein Sprecher des Bayerischen Innenministeriums. Wenn es Hinweise auf Ordnungswidrigkeiten gebe, müssten die Beamten vor Ort abwägen, ob sie in das Haus gehen dürfen.
Thomas Böhle sagte: "Eine Rechtsgrundlage für ein generelles Abbrennverbot von Pyrotechnik im gesamten Stadtgebiet auch im privaten Raum besteht nicht, auch nicht mit Bezug auf die aktuelle Lage."
In anderen Städten waren entsprechende Regeln von Gerichten wieder gekippt worden. Deshalb habe man entsprechendes in München gar nicht versucht. Heißt: Wer einen Garten hat, darf eine Rakete abfeuern – auch wenn er innerhalb des Rings wohnt. Und: Wenn er eine hat. Denn verkauft werden dürfen Raketen heuer ja bundesweit nicht.
Hinweis: In einer ersten Version des Artikels hieß es, das Abbrennen von Raketen aus dem eigenen Garten innerhalb des Mittleren Rings sei verboten. Das stimmt so nicht – wir haben den Fehler korrigiert.
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