München: Beerdigungen mit 50 Personen sind wieder erlaubt

Nach einem AZ-Bericht veröffentlicht das Gesundheitsministerium eine neue Bestimmung zu Trauerfeiern: 50 Menschen dürfen teilnehmen, solange sie eine Maske tragen.
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Bestattungen waren wegen der Corona-Krise nur im engsten Kreis erlaubt. Das ändert sich nun.
Markus Scholz/dpa Bestattungen waren wegen der Corona-Krise nur im engsten Kreis erlaubt. Das ändert sich nun.

München - Am Mittwoch berichtete die AZ über die Forderung von Münchner Bestattungsunternehmern, dass die Begrenzung von Trauerzeremonien auf zehn Teilnehmern aufgehoben werden muss. Kurz darauf gab das bayerische Gesundheitsministerium bekannt: Die bisherige Regelung ist geändert.

Demnach sind nun Trauerfeiern mit bis zu 50 Teilnehmern im Freien erlaubt. Seit März durften während der Pandemie nur maximal zehn Angehörige bei der Beerdigung dabei sein. "Das Ministerium hat am heutigen 13. Mai eine aktualisierte Information zur Durchführung von Bestattungen herausgegeben", teilte eine Sprecherin der AZ mit.

In der Trauerhalle müssen Gäste zwei Meter Sicherheitsabstand wahren

Neu ist außerdem, dass die Durchführung der Trauerfeiern in Aussegnungshallen nun zwar "grundsätzlich zulässig" ist. Doch: Wann genau sie wieder öffnen, könne der jeweilige Träger selbst entscheiden.

Zudem müssen die Trauernden in der Aussegnungs- oder Trauerhalle eine Maske tragen. Außerdem gilt, dass die Trauergäste im Gebäude zwei Meter Sicherheitsabstand zueinander wahren müssen. Daran bemesse sich die Zahl der zulässigen Gesamtzahl der Besucher.

Lesen Sie hier: Corona-Demos - Politik fordert Aufklärung und Besserung

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