München: 58-Jähriger soll demente Frau vergewaltigt haben
München - Noch bevor es richtig losgeht, ergreift Strafverteidiger Uwe Paschertz das Wort. Er protestiert gegen die Verlesung der Anklage. Der Grund: In der Anklageschrift fehlt der Name des Opfers, lediglich der Tatort – die Riemer Wohnung im dritten Stock – werde genannt, die Anklage sei deshalb nicht ausreichend konkret. Die Strafkammer unter dem Vorsitz von Gilbert Wolf erteilt Paschertz' Antrag eine Abfuhr. In den Ermittlungsergebnissen sei die Frau zweifelsfrei genannt. Das reiche aus.
Angeklagter bestreitet Vergewaltigung
Darum geht es: Laut Anklage soll der 58-jährige Can T. (Name geändert) – er kommt langsam und an Krücken in den Gerichtssaal – eine demenzkranke Nachbarin am 9. Mai des vergangenen Jahres in deren Wohnung vergewaltigt haben.
Der Rentner habe gewusst, dass die Frau stark dement sei und sich ihr doch genähert. "Das geht nicht. Lass mich in Ruhe", soll die Frau gesagt haben. Der Angeklagte sei aber darüber hinweg gegangen und habe sie vergewaltigt.
Can T. bestreitet die Vorwürfe, erklärt sein Anwalt. Der Angeklagte habe nicht gewusst, dass die Frau dement ist. Sie habe ihn an diesem Tag gebeten, ihren Fernseher zu reparieren. Das habe er gemacht und sie habe ihn dann sexuell berührt. Er habe mit der Frau aber keinen Sex gemacht. Dazu sei er nach einem Schlaganfall gar nicht mehr in der Lage, weil er keine Erektion mehr bekomme. Der Prozess wird fortgesetzt.
Lesen Sie hier: Hochprofessionelle Serieneinbrecher in München vor Gericht
- Themen: