Mordfall Böhringer: Anwalt will neuen Prozess für Bence Toth

München - Er gehört zu den Fällen, der vielen Münchnern im Gedächtnis geblieben ist: Der sogenannte Parkhausmord an der Millionärin Charlotte Böhringer († 59) im Mai 2006. Ihr Neffe, Benedikt Toth, soll sie erschlagen haben, seit 2008 sitzt er deshalb hinter Gittern. Doch an seiner Schuld sind immer wieder Zweifel laut geworden. Nun hat sein Anwalt ein Wiederaufnahmeverfahren angestrengt, es ist das dritte.
Bence Toth: Anwalt beantragt Wiederaufnahmeverfahren
Bereits 2012 und 2019 hatte Peter Witting entsprechende Anträge gestellt. Auf AZ-Anfrage bestätigte er, nun erneut einen entsprechenden Antrag bei der Staatsanwaltschaft München I eingereicht zu haben.
375 Seiten umfasst das Schreiben, in dem der Strafverteidiger teils in diesem Jahr neu gewonnene Erkenntnisse vorbringt. So sollen zwei Zeuginnen vor Gericht falsch ausgesagt haben. Das habe sich zulasten von Benedikt Toth ausgewirkt.

Außerdem sind kriminalistische Gutachten, die die Familie von T. in Auftrag gegeben haben, zu dem Schluss gekommen, dass die Tat nicht so abgelaufen sein kann, wie damals vom Gericht angenommen.
Indizien-Urteil: Benedikt Toth beteuert Unschuld
Benedikt Toth beteuert bis heute seine Unschuld, er war aufgrund einer Indizienkette verurteilt worden, die nun nach Ansicht seines Anwalts aufgrund der neuen Erkenntnisse an einer neuen Stelle angegriffen werden kann.
Die vergangenen zwei Anläufe, den Prozess neu verhandeln zu lassen, sind damals vom Landgericht Augsburg abgelehnt worden. Es müsste auch dieses Mal wieder entscheiden. Dagegen wehrt sich Peter Witting. "Das Landgericht Augsburg hat schon zwei Mal entschieden", sagte er der AZ, "man sollte jetzt nicht in einem Fahrwasser entscheiden, in dem die Fahrspur schon klar ist."
Zudem habe dasselbe Augsburger Gericht den DNA-Treffer, der am Knauf einer Kommode und an einem Glas in der Spülmaschine von Charlotte Böhringer gefunden wurde – und auch im Fall der entführten Ursula Herrmann an einer Schraube aufgetaucht ist, als bedeutungslos gewertet. Dabei kann weder Benedikt Toth, noch dem Entführer von Ursula Herrmann, Werner M., diese DNA zugeordnet werden.
Auch M. wurde Jahre nach der Tat aufgrund von Indizien verurteilt, er bestreitet bis heute, das Mädchen entführt zu haben.
Da die Tat nicht als Mord gewertet wurde, ist sie inzwischen verjährt.