Mord an Parkhaus-Millionärin Böhringer: "Sie erzählen so einen Müll!"

Tumulte brechen im Saal aus, der Angeklagte und Zuschauer beschimpfen das Gericht: Das Urteil im Fall Böhringer - jetzt ist es gefallen und lautet: Lebenslang für den Neffen Benedikt T.
von  Abendzeitung
Angeklagter: Benedikt T. (33) vor Gericht.
Angeklagter: Benedikt T. (33) vor Gericht. © Torsten Huber

Tumulte brechen im Saal aus, der Angeklagte und Zuschauer beschimpfen das Gericht: Das Urteil im Fall Böhringer - jetzt ist es gefallen und lautet: Lebenslang für den Neffen Benedikt T.

Von Torsten Huber

"Pfui“, „Ich schäme mich, dass ich Deutscher bin“, „Das ist doch ein totaler Scheiß“ – immer wieder kam es am Dienstag im Münchner Schwurgerichtssaal 101 im Justizzentrum zu lauten Protesten der Zuhörer, als der Vorsitzende Richter Manfred Götzl das Urteil verlas: „Der Angeklagte Benedikt T. ist schuldig des Mordes. Er wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Seine Schuld wiegt besonders schwer, das Erbe wird ihm aberkannt.“

Benedikt T. schüttelte den Kopf, aufgebracht rutschte er auf der Anklagebank hin und her, warf den Kopf in den Nacken und starrte an die Decke. Die gefalteten Hände legte er ans Kinn. Es sah aus, als flehte er nach einer höheren und aus seiner Sicht gerechteren Macht. Dann stand Benedikt T. einfach auf, sagte: „Ich gehe jetzt. Jetzt hören Sie doch auf!“ Der Vorsitzende Richter Götzl erwiderte: „Nein, Sie setzen sich bitte.“

Was dem Angeklagten verwehrt blieb, machte einer seiner beiden Verteidiger wahr. Peter Witting stand mitten in der Urteilsbegründung auf und ging aus dem Gerichtssaal. „Ich bin maßlos enttäuscht und empört“, erklärte Witting später sein Verhalten.

Die Schwurgerichtskammer ahnte die Tumulte voraus. Vierzehn Justizwachleute und Polizisten bewachten den Saal. Immer wieder stand einer der Zuhörer auf, schrie: „Das ist Diktatur“ oder „Ist das das deutsche Rechtssystem?“ Dann knallte die Saaltür. Der Bruder von Benedikt T., der 31-jährige Mate T., wurde sogar von einem Wachmann aus dem Saal geführt, weil er immer wieder dazwischenrief.

Als der Vorsitzende Richter in Richtung Zuhörer fragte: „Was ist hier eigentlich los? Haben Sie keine Achtung vor dem Gesetz?“, brach lautes Gelächter aus. Selbst altgediente Juristen, die unter den Zuhörern saßen, haben so eine Situation noch nicht erlebt.

Es liegt an dem Fall (siehe Kasten). Nur durch Indizien wurde der ehemalige Jurastudent Benedikt T. überführt. Immer wieder beteuerte er: „Ich bin unschuldig.“ Die Kammer ist sich aber sicher, dass er seine millionenschwere Tante Charlotte Böhringer († 59) erschlagen hat. Er habe aus „Heimtücke“ und „Habgier“ gehandelt. „Andere Personen scheiden als Täter aus“, sagte Götzl, was der Angeklagte laut kommentierte: „Sie haben nur nicht richtig ermittelt. Sie erzählen so einen Müll.“

Götzl betonte, dass sich die Kammer auf die Gesamtschau der Indizien stütze, „die sich wie ein Ring um den Angeklagten schließen“. Benedikt T. lebte vom „Wohlwollen der Tante“. Er sei von ihr finanziell abhängig gewesen. „Die Witwe finanzierte sein Jurastudium, das er aber abbrach“, so Götzl. Und weil der Angeklagte nicht als Versager dastehen wollte, erfand er eine „Ausbildungslüge“.

Benedikt T. habe das Scheitern seines Jurastudiums nicht zugegeben. Stattdessen habe er seine Tante und die ganze Familie angelogen. Er habe behauptet, dass er 2006 sein 2. Staatsexamen machen werde. Denn Benedikt T. habe gewusst, dass ihm die Tante nur die geschäftliche Leitung der Parkgarage Böhringer überlassen werde, wenn er sein Jurastudium erfolgreich beenden würde.

Die Situation soll sich Anfang 2006 zugespitzt haben, als Böhringer einen neuen Geschäftsführer eingestellt hatte. Der junge Mann konnte Benedikt T., der bis dahin sämtliche Schreibtätigkeiten für seine Tante erledigt hatte, ersetzen. Götzl: „Ohne Examen würde sich für den Angeklagten nichts ändern, und er würde immer ein schlecht dotierter Tankwart bleiben. Durch die Tötung versprach er sich eine Lösung seiner Probleme.“

Die juristische Ausbildung stand nach Böhringers Tod nicht mehr zur Diskussion, erklärt der Richter. Benedikt T. hätte „selbstverständlich die Leitung der Garage“ übernommen, da es für die „Firmenleitung tatsächlich kein Jurastudium bedarf.“ Benedikt T. habe am Abend des 15. Mai 2006 seiner Tante vor der Penthaus-Wohnung aufgelauert. „Er wusste, dass sie wie jeden Montag um 19 Uhr zum Stammtisch geht“, sagte Götzl.

Der Angeklagte, obwohl Linkshänder, habe nach Ansicht des Gerichts die bislang unbekannte Tatwaffe mit der „rechten Hand geführt“, weil er die dominierende linke Hand zum Offenhalten der Wohnungstür seiner Tante benötigt habe. Dies führte zu heftigem Protest und Gelächter unter den Zuhörern. Benedikt T. selbst applaudierte, sagte: „Blah, blah, blah. Jeder dritte Satz ist falsch. Das sind alles nur Schauermärchen.“ Die Strafverteidiger Witting und Stefan Mittelbach kündigt sofort Revision an: „Die Argumentation des Gerichts können wir nicht nachvollziehen.“ Mittelbach verteidigte die Emotionen der Zuhörer und seines Mandanten: „Er hat sich mehr als zwei Jahre ruhig verhalten. Dass er sich während des Urteils in der Wortwahl vergreift, hat mein Verständnis.“ Als Benedikt T. abgeführt wird, schrie jemand: „Beni, wir holen Dich raus!“

Wer erbt jetzt die Millionen? Die wichtigsten Fragen

Ist das Urteil rechtskräftig? Nein. Die Verteidigung wartet nun auf das schriftliche Urteil und muss dann binnen einer Woche schriftlich Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen.

Wie lange dauert die Revision? In der Regel braucht der BGH drei bis vier Monate. Wichtig: Der Fall wird nicht neu aufgerollt. Keine Zeugen, keine Gutachten, keine neue Beweisaufnahme. Der BGH prüft, ob im Urteil Fehler sind. Trifft das zu, kann das Urteil aufgehoben werden.

Sollte der BGH das Urteil aufheben, wo wird dann neu verhandelt?Wegen der Neutralität vermutlich in Augsburg.

Was passiert mit Benedikt T.? Er bleibt bis dahin weiterhin in Untersuchungshaft in Stadelheim. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird er nach Straubing verlegt.

Was bedeute die besondere Schwere der Schuld? In der Regel wird der Rest der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Bei der besonderen Schwere kann man in der Regel in Bayern erst nach 23 Jahren einen Antrag auf Bewährung stellen. Die Bewährungszeit dauert dann noch einmal drei bis fünf Jahre. In der Zeit darf Benedikt T. nicht gegen Gesetze verstoßen, sonst muss er wieder in Haft.

Was passiert mit dem Erbe? Das Vermögen wird mit den Immobilien und der Parkgarage auf 50 Millionen Euro geschätzt. Sollte Benedikt T. als Mörder letztendlich verurteilt werden, fällt sein Erbanteil dem Staat zu. Benedikts Eltern und Bruder, die bisher zu Benedikt hielten, könnten an den beschlagnahmten Erbteil nur dann kommen, wenn sie Benedikt T. auch für den Mörder halten und ihn vor einem Zivilgericht verklagen und ihn wegen seiner Tat für „erbunwürdig“ erklären. th

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