Mit Pistole in die Uni: Waffenschein von Student wird überprüft

Ein Kommilitone rief die Polizei: Ein Student hatte im Vorlesungssaal eine Waffe im Holster getragen. Grundsätzlich rechtmäßig, wie die Beamten herausfanden, denn der 18-Jährige besitzt den nötigen Waffenschein. Doch seine Eignung soll nun überprüft werden.
| AZ/dpa
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Wegen dieser Schreckschusswaffe am Gürtel wurde der Student (18) von der Polizei abgeführt.
Wegen dieser Schreckschusswaffe am Gürtel wurde der Student (18) von der Polizei abgeführt. © privat

München - Nachdem er mit seiner Schreckschusspistole in einer Vorlesung saß, wird die Eignung eines 18 Jahre alten Studenten für den Besitz des kleinen Waffenscheines überprüft. "Der Waffenbesitzer wird sich - wie grundsätzlich in solchen Fällen üblich - selbstverständlich einer erneuten Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung unterziehen müssen", betonte ein Sprecher des Landratsamts Kronach.

Kleiner Waffenschein: 18-Jähriger darf Pistole verdeckt mitführen

Dabei würden zwangsläufig unter anderem die Ergebnisse des noch ausstehenden Berichtes der Polizei berücksichtigt. Der 18-Jährige werde darüber hinaus die Aufforderung erhalten, sich gegenüber dem Landratsamt persönlich zu dem Vorfall und den Hintergründen zu äußern.

Verschreckter Kommilitone wählt Notruf

Der Student hatte am Dienstag für große Aufregung gesorgt, als er mit einer Schreckschusswaffe an einer Vorlesung der Ludwig-Maximilians-Universität München teilnahm. Ein Kommilitone hatte die Waffe bei dem 18-Jährigen gesehen und die Polizei alarmiert, woraufhin die Ermittler mit einem Großaufgebot anrückten. Sie gaben aber bald wieder Entwarnung: Der 18-Jährige besitze einen Waffenschein und habe niemanden bedroht oder in Gefahr gebracht.

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Der junge Mann sei grundsätzlich berechtigt, die Waffe zumindest verdeckt zu tragen. Als Grund für sein Verhalten hatte der 18-Jährige laut Polizei "Angstzustände" angegeben. Er fühle sich einfach sicherer, wenn er die Waffe bei sich trage, erläuterte ein Polizeisprecher die Motivation des Mannes.

Mit Schreckschusswaffe kann man niemanden töten

Bei Schreckschusswaffen werden keine Projektile abgefeuert, sondern Kartuschen mit Knall- oder Reizgas. Nach Angaben der Polizei lässt sich damit nicht töten. Bei unsachgemäßer Handhabung sind aber erhebliche Verletzungen möglich.

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