Missbrauch: Bewährungsstrafe für Ettaler Mönch

Zwischen 2001 und 2005 hat ein Mönch aus Ettal zwei Buben sexuell missbraucht. Bei einem weiteren blieb es beim Versuch. Nach einem Geständnis verurteilte ihn das Landgericht zu einer Bewährungsstrafe.
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Deal: Für das Geständnis kommt der Benediktiner-Pater mit Bewährung davon.
dpa Deal: Für das Geständnis kommt der Benediktiner-Pater mit Bewährung davon.

Zwischen 2001 und 2005 hat ein Mönch aus dem Kloster Ettal zwei Buben sexuell missbraucht. Bei einem weiteren blieb es beim Versuch. Nach einem Geständnis verurteilte ihn das Landgericht zu einer Bewährungsstrafe.

München - Ein Benediktinermönch aus dem Kloster Ettal ist am Mittwoch wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Außerdem muss er sich einer Sexualtherapie unterziehen.

Der 45 Jahre alte Pater hatte vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts München II sexuelle Übergriffe auf zwei Buben und den versuchten Missbrauch eines weiteren Schülers eingeräumt. Im Gegenzug war dem ehemaligen Internatslehrer eine Bewährungsstrafe zwischen 21 und 24 Monaten zugesichert worden. Zu den Vorfällen war es von 2001 bis 2005 gekommen.

Lesen sie hier: Ettaler Missbrauchsopfer schildert Übergriffe

Als strafmildernd wertete das Gericht neben dem umfassenden Geständnis auch die Aussagen der Opfer, dass sie keine nachhaltigen Schäden durch die Taten erlitten hätten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Auch die Verteidiger beantragten eine Bewährungsstrafe, nannten aber kein genaues Strafmaß.

"Ob das Strafmaß des Urteils unserem Gerechtigkeitsempfinden entspricht, das kann man in der Tat bezweifeln", teilte der Ettaler Abt Barnabas mit. Er kündigte ein kirchliches Strafverfahren gegen den Pater an und zeigte sich tief enttäuscht: "Auch uns im Kloster bleibt eine große und tiefe Verbitterung. Denn letztlich wurden auch wir zehn Jahre lang bewusst und vorsätzlich belogen." Das Mitgefühl der Benediktiner gelte den Opfern, "weil sie durch die Unehrlichkeit des Paters G. solange auf ein Urteil warten mussten".

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