Mieterverein-Chefin Zurek (SPD): Wohnraum bleibt Wohnraum
München - AZ-Interview mit Beatrix Zurek: Die SPD-Politikerin ist Vorsitzende des Mietervereins München und im Hauptberuf Referentin für Bildung und Sport der Stadt.
AZ: Frau Zurek, wie stark schadet Airbnb dem Münchner Mietmarkt?
BEATRIX ZUREK: Es gibt in München keine Wohnung, die man entbehren kann. Der Schaden ist also schon jetzt groß genug. Es geht um einen vierstelligen Wohnungsbereich, der von der Vermietung auf Airbnb betroffen ist.
Beatrix Zurek: Auskunftsersuchen hat eine Warnfunktion
Der Verwaltungsgerichtshof lehnt die Forderung der Stadt ab, für alle Wohnungen, die jeweils über acht Wochen im Kalenderjahr gebucht worden sind, die dazu gehörenden Vermieter- und Buchungsdaten mitzuteilen. Warum bedauern Sie diese Entscheidung?
Weil jetzt weiterhin unter dem Deckmantel der Anonymität die Zielrichtung des Gesetzes umgangen werden kann. Wohnungen, die eigentlich für den Mietgebrauch bestimmt sind, können jetzt weiterhin über das zulässige Maß von acht Wochen hinaus an Touristen vermietet werden.
Sie vermuten also, dass die acht Wochen, die per Gesetz zulässig sind, häufig überschritten werden?
Definitiv. Ein Auskunftsersuchen, das die Stadt gefordert hatte, hat zudem eine Warnfunktion. Wenn man weiß, dass stark kontrolliert wird, dann hält man sich auch eher dran. Ich halte aber insgesamt die Vermietung von Ferienwohnungen in Städten mit hohem Wohnbedarf für eine falsche Entwicklung. Auch für acht Wochen im Jahr.
Und wenn jemand nur ein Zimmer in einer Wohnung vermietet?
Das ist noch tolerabel, weil die Wohnung als solche ja noch genutzt wird. Das ist aber eher die Seltenheit. In der Regel werden die ganzen Wohnungen weitervermietet.
Höherer Verwaltungsaufwand: Auskunft nur in begründetem Einzelfall
Was könnte die Stadt rechtlich gegen das Airbnb-Problem unternehmen?
Die Stadt München macht schon jetzt alles, was rechtlich geht. Die gesetzliche Grundlage, die der Freistaat erlassen hat, müsste nochmal nachgeschärft werden, um stärker gegen Airbnb-Vermietungen vorzugehen. Der Auskunftsanspruch müsste generell und klar im Gesetz formuliert werden. Jedes Hotel ist verpflichtet, Regularien einzuhalten. Das sollte auch bei Ferienwohnungen gelten. Etwa, indem eine Registrierungs- und Genehmigungspflicht künftig auch für Airbnb-Wohnungen gelten würde.
Was raten Sie der Stadt nun als Mietervereins-Chefin?
Ich gehe davon aus, dass die Stadt nochmal schaut, ob es Möglichkeiten gibt, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Rechtsmittel einzulegen.
Und wenn sie das Urteil so akzeptieren muss?
Dann muss sie künftig jede Einzelfall-Prüfung begründen. Denn das Gericht hat gesagt, dass es gibt keine generelle Auskunft geben wird, sondern nur in begründetem Einzelfall.
Wie würde das ausschauen?
Die Stadt muss dann Inserate monatelang verfolgen und dann eine Auskunft einfordern. Da steckt ein höherer Verwaltungsaufwand dahinter. Ich bin aber zuversichtlich, dass man sich diese Arbeit machen wird.
Möglichkeiten: Registrierungspflicht und Räumungen
In welchen Städten wird besser gegen Airbnb-Vermietungen vorgegangen?
Die Hamburger haben bessere Regelungen, zum Beispiel eine Registrierungspflicht. Das Land Hamburg hat da entsprechend die Regularien erlassen.
Das könnte Bayern auch machen?
Man kann viel machen. Zum Beispiel auch Räumungsmöglichkeit, wenn jemand illegal über Airbnb vermietet. Das wäre eine Möglichkeit, die sich im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bewegt.
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