Messerstecher (49) rettet das Leben seines Opfers

Nach der Attacke versorgt der Täter die offene Wunde und ruft die Rettung. Nun muss er sich vor dem Landgericht verantworten.
John Schneider
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Der Angeklagte berät sich mit seinem Anwalt.
Der Angeklagte berät sich mit seinem Anwalt. © John Schneider

München - Undank ist der Welten Lohn! Altes Sprichwort, aber offenbar so aktuell wie eh und je. Diese bittere Erfahrung hat letztes Jahr ein Mann am Hasenbergl machen müssen. Weil Karl F. (49, Namen geändert) sich mit seiner Freundin überworfen hatte, nahm ihn Peter T. bei sich auf. In der Nacht zum 2. Mai aber ging der stark alkoholisierte Bekannte auf Peter T. los und stach ihm mit einem Messer in den Hals.

Karl T. macht für die Tat einen Filmriss geltend. Sehr zum Unwillen des Vorsitzenden Richters Markus Koppenleitner. Zumal der Angeklagte durchaus Erinnerungen an den Tag der Tat hat. Anwalt Johannes Buchberger springt seinem Mandanten zur Seite. Man habe immer wieder in Gesprächen versucht, die Tat zu rekonstruieren. "An der Stelle kommt nichts."

Täter setzt Notruf ab und legt Druckverband an

Woran sich der 49-Jährige noch erinnert: Der Mann, der ihm ein Dach über dem Kopf gab, hatte Frau und Töchter des Angeklagten beleidigt.

Und er erinnert sich an das viele Blut, das nach der Tat geflossen ist. Laut Anklage setzte Karl T. sofort einen Notruf ab und versuchte, die Blutungen mit einem improvisierten Druckverband zu stoppen. Das rettete seinem Opfer das Leben.

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Und bewahrte den Angeklagten vor einem Tötungsvorwurf. Das hätte dann zu einer lebenslangen Haftstrafe führen können, erklärt der Richter. So aber beließ es die Staatsanwaltschaft bei der Anklage einer gefährlichen Körperverletzung.

Was gegen ihn spricht: Karl T. zeigte in der U-Haft wenig Mitgefühl mit seinem Opfer, das er in Briefen an seine Freundin beschimpfte. Dumm nur, dass die Post von Untersuchungshäftlingen kontrolliert wird und so auch das Gericht vom Inhalt der Briefe erfahren hat.

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