Massenprügelei unter FC-Bayern- und Löwen-Fans? Gericht fällt Urteil

Im März 2024 sollen sich zwei mutmaßliche FC-Bayern-Fans an einer Massenprügelei beteiligt. Nun wurde von einem Münchner Gericht das Urteil gesprochen.
John Schneider
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Am Strafjustizzentrum wurde der Fall verhandelt.
Am Strafjustizzentrum wurde der Fall verhandelt. © Lukas Barth/dpa

MünchenDer Staatsanwalt ist sich sicher: Die beiden jungen Männer (20, 21) auf der Anklagebank sind Fans des FC Bayern und haben sich am 24. März des vergangenen Jahres im Hirschgarten an einer verabredeten Massenprügelei – wahrscheinlich mit Löwen-Fans – beteiligt.

Die beiden Männer schweigen sich aus. Doch ihre Verteidiger Marco Noli und Markus Fischer bestreiten die Vorwürfe. Die Indizien seien zu dünn, um ihre Mandanten wegen Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung – wie in der Anklage gefordert – zu verurteilen.

Zeuge beobachtet Prügelei

Die Anklage stützt sich unter anderem auf einen Zeugen, der die Prügelei am Sonntagvormittag beobachtet hat. Er stand aber zu weit weg, um die Beteiligten zu identifizieren. Er habe Tritte gesehen, weiß aber nicht mehr, ob es auch Schläge gegeben hat.

Bis die alarmierte Polizei eintraf, verging einige Zeit. Dann liefen die beiden Angeklagten in der Nähe der S-Bahn-Station den Beamten in die Arme. Einer blieb stehen, der andere versuchte zu fliehen. Der Polizist, der ihn verfolgte, sah noch, wie der Mann etwas wegwarf, dann wurde der Fliehende widerstandslos festgenommen.

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Die Polizisten fanden den weggeworfenen Gegenstand. Es war ein Mundschutz, wie er bei Kampfsportarten benutzt wird. Auf Nachfrage erklärten die beiden der Polizei, dass sie lediglich Fußball gespielt hätten. Dagegen spräche aber ihre (unsportliche) Bekleidung. Für den Staatsanwalt ein weiteres Indiz für die Teilnahme an einer Massenprügelei. Er fordert eine Geldauflage und Freizeitarrest für die jungen Männer.

Doch am Ende spricht das Amtsgericht die beiden Männer frei. Die Indizien tragen keine Verurteilung, findet das Gericht. Letzte Zweifel bleiben, deshalb die Freisprüche.  

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