Letzte Worte ohne Reue: Angeklagter ergreift im Verdi-Prozess das Wort
Als sich der Angeklagte am Mittwochvormittag im Gerichtssaal zum Mikrofon beugt und zu sprechen beginnt, ist kaum zu begreifen, für welche letzten Worte sich der Mann entscheidet. Am 13. Februar 2025 war er mit seinem Mini Cooper in das Ende eines Verdi-Demonstrationszuges gerast. Eine Mutter und ihre kleine Tochter starben, 44 weitere Menschen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt.
Seit Monaten wird der tragische Fall vor dem Oberlandesgericht verhandelt; etliche Beweise wurden gesichtet, Zeugen gehört und Sachverständige hinzugezogen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 25-Jährigen einen religiös motivierten politischen Anschlag vor. Am Dienstag forderte sie in einem zweistündigen Plädoyer eine lebenslange Haft für den Angeklagten und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Diese würde seine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren erheblich erschweren.
Anschlag auf Verdi-Demo: Plädoyer der Verteidigung sieht eine Schizophrenie-Erkrankung als Grund
Einen Tag darauf, am Mittwoch, hat die Verteidigung das Wort. Gleich zu Beginn des Plädoyers stellt Anwalt Johann Bund klar, dass es auch für ihn keinen Zweifel daran gebe, dass Farhad N. in den Demonstrationszug gefahren sei. Später spricht er sogar von einer "zielgerichteten" Tat.

Für ihn und seinen Anwaltskollegen Ömer Sahinci gehe es nun um die Frage, weshalb ihr Mandant in die Menschenmenge gerast ist. Aus ihrer Sicht sei eine psychische Erkrankung der Auslöser gewesen, genauer gesagt eine "hebephrene Schizophrenie".
Die Erkrankung zeichne sich unter anderem durch eine "unkorrigierbare Falschwahrnehmung der Wirklichkeit", eine "Ich-Störung" – bei der Betroffene ihre Gedanken und ihr Handeln als fremdgesteuert wahrnehmen – sowie eine "geringe Gabe zur Selbstkritik und Selbstreflexion" aus, so Bund.
Verteidigung zweifelt psychologisches Gutachten an
All diese Symptome erkenne der Verteidiger im früheren Leben, im Handeln und im heutigen Auftreten seines Mandanten. Als Farhad N. dann vor eineinhalb Jahren in den Demonstrationszug gerast sei, habe sich die Erkrankung endgültig Bahn gebrochen.
Die psychische Verfassung von Farhad N. war auch im Laufe des Prozesses untersucht worden. Dabei hatte ein Sachverständiger bei ihm zwar eine mittelgradige Persönlichkeitsstörung feststellen können, jedoch keine akute Psychose.
Die Verteidigung verweist darauf, dass das Gericht nicht an dieses Gutachten gebunden sei, und fordert die Feststellung einer verminderten Schuldfähigkeit, eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie die Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie.
Die letzten Worte des Angeklagten
Etwa 30 Minuten dauert das Plädoyer der Verteidigung. Danach richtet sich der Vorsitzende des 7. Strafsenats, Michael Höhne, an den Angeklagten und erteilt ihm das letzte Wort.
Farhad N. rückt an das Mikrofon heran und beginnt zu sprechen. Was dann folgt, ist keine Entschuldigung, kein Wort der Reue, keine Erklärung für die grausame Tat. Lieber nutzt er die Gelegenheit, den Beteiligten des Gerichts für ihre Zeit zu danken.

Für Rechtsanwalt David Mühlberger, der mehrere Geschädigte in der Nebenklage vertritt, zeigt das vor allem eines, wie er später der AZ sagt: "Es war aus meiner Sicht zu erwarten, wieder keine Reue vom Angeklagten zu hören, keine Entschuldigung zu hören. Insofern ist das ganze Prozessverhalten von ihm konstant. Denn letzten Endes hat er immer nur dann Regung und Gefühle gezeigt, wenn es um ihn selbst ging und um sein Selbstbildnis, das natürlich im Rahmen der Beweisaufnahme zu bröckeln begonnen hat."
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