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"Auf Vernichtung von Menschenleben angelegt": Lebenslange Haft für Verdi-Attentäter gefordert

Im Februar 2025 rast ein Mann auf Teilnehmer einer Demonstration zu. Eine Mutter und ihr Kleinkind sterben, zahlreiche Menschen werden verletzt. Nun biegt der Münchner Prozess auf die Zielgerade ein.
AZ/dpa |
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Der 25-Jährige war mit einem Auto in eine Demonstration gefahren – zwei Menschen starben.
Der 25-Jährige war mit einem Auto in eine Demonstration gefahren – zwei Menschen starben. © Elke Richter/dpa

Im Mordprozess nach einem tödlichen Auto-Anschlag auf eine Demonstration in München hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Dies würde eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Haft erheblich erschweren. "Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt", sagte einer der beiden Anklagevertreter vor dem Oberlandesgericht München.

Anklagevertreter: "Auto bewusst in die Menschenmenge gesteuert"

"Es besteht kein Zweifel daran, dass der Angeklagte das Auto bewusst in die Menschenmenge gesteuert hat", ergänzte er in dem rund zweistündigen Plädoyer. Bei der Attacke auf einen Demonstrationszug der Gewerkschaft Verdi waren im Februar 2025 eine Mutter mit ihrer zweijährigen Tochter. Die beiden wurden durch die Luft geschleudert und so schwer verletzt, dass sie wenige Tage später starben. Mehr als 40 weitere Menschen wurden verletzt, einige von ihnen lebensgefährlich.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem 25 Jahre alten Afghanen deshalb unter anderem zweifachen Mord, versuchten Mord in 22 Fällen sowie – überwiegend gefährliche – Körperverletzung in 22 Fällen vor. Wegen der bereits dafür zu erwartenden Strafe waren knapp zwei Dutzend weiterer Fälle vorrangig wegen Körperverletzung von der Strafverfolgung ausgenommen worden. 

"Religiös motivierter politischer Anschlag"

Die Bundesanwaltschaft geht von einem religiös motivierten politischen Anschlag aus. In der Wahrnehmung des Angeklagten habe die Attacke dem Willen Allahs entsprochen und sei eine gebotene Reaktion auf das Handeln der USA und anderer westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gewesen. Ferner hätten persönliche Gefühlsregungen eine Rolle gespielt, sagte die Anklagevertreterin. "Der Angeklagte hat Menschen zum Objekt seiner Wut, Enttäuschung und Verbitterung gemacht, obwohl diese am Entstehen seiner Stimmungslage keinerlei Anteil hatten."

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Viele der Betroffenen von damals leiden bis heute teils unter körperlichen, teils unter psychischen Folgen des Geschehens. Manche konnten ihre Arbeit noch immer nicht wieder aufnehmen.

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Am Nachmittag sollten noch die Plädoyers der Nebenklagevertreter und gegebenenfalls die Nebenkläger selbst zu Wort kommen. Der Schlussvortrag der Verteidigung und das letzte Wort des Angeklagten sollen am Mittwoch (29. Juli) folgen. Das Urteil wird für den 6. August erwartet.

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  • Arslan vor 42 Minuten / Bewertung:

    Hoffentlich folgt das Gericht der Forderung der Bundesstaatsanwaltschaft.

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