Leere Geld-Versprechen: Betrüger vor Gericht
München - Falsche Polizisten, falsche Enkel, falsche Handwerker, leere Gewinnversprechen: Es sind zumeist ältere Menschen, die am Telefon von gerissenen Betrügern hinters Licht geführt und um ihre Ersparnisse gebracht werden.
Helfer stellen Betrügern ihre Konten zur Verfügung
Zwei Helfer einer Betrüger-Bande, eine Frau (59) und ein Mann (49), stehen jetzt in München vor Gericht. Sie hatten den Betrügern ihre Konten für die Überweisungen von Opfern zur Verfügung gestellt. Der 49-Jährige kassierte dafür zehn Prozent Provision.
Der erste angeklagte Fall datiert vom 1. Juni 2017. Am Telefon wurde dem Opfer ein Gewinn von 68.000 Euro versprochen. Allerdings müsste die Gewinnerin für die Transportversicherung mit 350 Euro in Vorkasse gehen.
Doch das war nur der Anfang. Immer wieder wurde sie von den Betrügern aus einem Call-Center in der Türkei kontaktiert, die dann aus verschiedenen Gründen immer mehr Geld verlangten. Am Ende hatte die Frau knappe 6.000 Euro bezahlt, um in den Genuss des Gewinns zu kommen. Der ihr aber natürlich nie ausbezahlt wurde.
Ermittler schätzen Schaden auf insgesamt 26.000 Euro
Ähnlich erging es einer Münchnerin, die so lange für einen angeblichen Gewinn von 65.000 Euro in Vorkasse ging, bis ihre gesamten Ersparnisse aufgebraucht waren. Ihr Schaden: 8.715 Euro. Die Anklage listet drei weitere Fälle auf. Den Gesamtschaden haben die Ermittler auf 26.000 Euro geschätzt.
Besonders kurios: Manche Opfer hatten bereits Lunte gerochen und die Betrüger angezeigt. Doch die riefen erneut an und überzeugten die Opfer, dass alles seine Richtigkeit habe und noch einmal draufgezahlt werden müsse.
Die Täter seien äußerst professionell und überzeugend aufgetreten, berichtet ein Ermittler der Kripo Würzburg, und hätten sich dabei auch nicht gescheut, sich als "Staatsanwalt" auszugeben. Der Münchner Prozess ist eines von 162 Verfahren in diesem Tat-Komplex. Der Schaden belaufe sich auf 3,5 Millionen Euro.
Nach einem Rechtsgespräch einigen sich die Prozessbeteiligten auf Haftstrafen jeweils zwischen einem Jahr und vier Monaten und einem Jahr und acht Monaten wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug.
Die Strafen können zur Bewährung ausgesetzt werden - wenn denn die Angeklagten Geständnisse ablegen. Was dann auch umgehend geschieht.
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