Landgericht urteilt: Wird die Mietpreisbremse gekippt?

Das Landgericht entscheidet über die Mietpreisbremse, die in Bayern fehlerhaft umgesetzt wird. Tot wird sie dennoch nicht sein. 
von  Sophie Anfang
Das Landgericht könnte die Mietpreisbremse kippen, da sie von der Regierung fehlerhaft umgesetzt hat.
Das Landgericht könnte die Mietpreisbremse kippen, da sie von der Regierung fehlerhaft umgesetzt hat. © Andreas Gebert/dpa

München - Sie sollte eine sich in die Höhe drehende Mietpreisspirale verlangsamen, doch in der Praxis offenbaren sich einmal mehr die Schwächen der Mietpreisbremse. Das Landgericht könnte die bayerische Umsetzung des Gesetzes kippen – wenn auch nicht gänzlich.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit, der bereits 2016 begann: Mieter einer Dreizimmer-Wohnung in der Erzgießerstraße in der Maxvorstadt (warm 2380 Euro für 100 qm) hatten gegen ihren Vermieter geklagt. Sie wollten wissen, wie hoch die Miete des Vormieters war – so wäre es möglich, herauszufinden, ob ihre Miete nach der Mietpreisbremse zu hoch ist.

Vor dem Amtsgericht scheiterten die Kläger – der zuständige Richter erklärte, dass die Mietpreisbremse in München so nicht anwendbar sei, weil die Verordnung von der bayerischen Regierung handwerkliche Fehler aufwies. Dagegen gingen die Kläger in Berufung, doch auch bei der gestrigen Verhandlung vor dem Landgericht sieht es schlecht aus für die bayerische Mietpreisbremse. 

Richter sehen keine ausreichende Begründung

Hintergrund ist folgender: Die Mietpreisbremse ist ein Bundesgesetz, das von den Bundesländern als Verordnung umgesetzt werden muss. In dieser Verordnung muss dann der Freistaat begründen, wo und warum in Bayern große Wohnungsnot herrscht. Das hat die Regierung getan und elf Kriterien aufgestellt, anhand derer geprüft wurde, welche Gemeinden unter die Mietpreisbremse fallen.

Das reicht aber nicht, monieren die Richter am Landgericht: Es gebe zwar Kriterien, aber es sei nicht ersichtlich, wie die einzelnen Punkte verrechnet wurden: "Man kann als betroffener Eigentümer nicht ersehen, warum die Gemeinde unter die Verordnung fällt." Das müsse aber transparent sein.

Mietpreisbremse nicht am Ende

Es sei ihm klar, sagte der Vorsitzende Richter, dass es "ein Debakel für den Münchner Wohnungsmarkt" wäre, sollte das Gericht die Verordnung kippen. "Aber wir können nicht am Gesetz vorbei entscheiden." Ihre endgültige Entscheidung wird das Gericht am 6. Dezember verkünden. Ist die Mietpreisbremse damit fast am Ende? Nein. Denn im Zuge des Rechtsstreits hat die Staatsregierung ihre Kriterien bereits nachgebessert.

Seit Juli gibt es einen verfeinerten Kriterienkatalog. Der Gerichtsentscheid im Dezember behandelt aber nur die alte Fassung der Verordnung. Möglich, dass die jetzige Fassung gerichtsfester ist. Das müsste aber in einem neuen Verfahren entschieden werden.

Lesen Sie hier: AZ-Kommentar - Prozess um Mietpreisbremse: Schlecht gemacht!

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