Kritik vom Journalistenverband zum NSU-Prozess
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisiert die Foto-Beschränkung des Oberlandesgerichts München während des NSU-Prozesses.
München - Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Situation für die Angeklagte Beate Zschäpe gerade jetzt - nach 190 Prozesstagen - schwierig geworden sein solle, sagte ein DJV-Sprecher in Berlin der Deutschen Presse-Agentur. «Hier fehlt die Begründung. Am besten wäre es, wenn die ursprünglichen Regularien weiter gelten würden.»
Lesen Sie auch: Nazi-Demo bei NSU-Prozess: Eine Schande
Auf Antrag Zschäpes hat das Gericht die Bild-Regelung deutlich eingeschränkt. So dürfen Bildberichterstatter jetzt nur noch am ersten und siebten Prozesstag jedes Monats im Gerichtssaal fotografieren. Zur Begründung verwies das Gericht am Dienstag auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Angeklagten.
Die Bildberichterstattung sei ohnehin schon begrenzt, weil nur vor Verhandlungsbeginn möglich, kritisierte der DJV. Problematisch sei die Neuregelung vor allem dann, wenn etwas Unvorhergesehenes eintrete. Dann gebe es ein gesteigertes Interesse der Medien, «die dann aber nicht anwesend sind, weil gerade nicht zufällig der erste oder siebte Prozesstag im Monat ist».
Alle Meldungen zum NSU-Prozess finden Sie hier