Klage zurückgezogen: Endgültiges Aus fürs Kutscherhaus

Bogenhausen - Was ist erhaltenswert, was nicht? Wo macht ein Abriss Sinn, um Platz für neuen Wohnraum zu schaffen, und wann werden Gebäude von historischem Wert unwiederbringlich vernichtet?
Schon seit Jahren erregt das sogenannte grüne Haus von Bogenhausen im Viertel die Gemüter: Jahrelang stand das stattliche Gebäude an der Ismaninger Straße 126 fast leer und verkam. Dabei war es einst mit dem Fassadenpreis der Stadt ausgezeichnet worden.
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Zwei Mal – im März 2013 und im Januar 2015 – krachte ein Baugerüst auf den Gehweg und die Straße. Beim letzten Mal war nur wenige Minuten zuvor eine Kindergartengruppe darunter durchgegangen.
Gutachter - Kutscherhaus wäre nicht mehr bewohnbar gewesen
Der Gerüstbauer ist nun ein anderer, die Renovierungs- und Bauarbeiten haben im Frühjahr 2015 nach jahrelangem Stillstand begonnen. Doch nun soll die Baufirma des Eigentümers zu Unrecht ein historisches Kutscherhäuschen im Hinterhof abgerissen haben. Das behauptet zumindest die letzte Mieterin Eva K. Mit einer Petition, die sie im Bayerischen Landtag eingereicht hatte, erwirkte sie im Dezember vergangenen Jahres zumindest einen zeitweiligen Baustopp für die Arbeiten am Rückgebäude.
Am Mittwoch fand vor dem Verwaltungsgericht in der Bayerstraße ein Termin wegen eines "Negativ-Attests" statt: Eva K. hatte deswegen Klage gegen die Stadt München eingereicht.
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Der 64-Jährigen geht es ums Prinzip. "Ich will mich nicht damit abfinden, dass historische Bausubstanz aus Profitgier verschwindet", sagt sie. Eva K. versucht sich auf mehreren Ebenen zu wehren: Sie klagt auch noch gegen ihre Kündigung und die anschließende Räumung.
Klage zurückgezogen
Fast 40 Jahre lang hatte die Münchnerin in dem Gebäude im Hinterhof gewohnt. Das Kutscherhaus war eines der letzten in München. Doch ein Gutachter kam zu der Überzeugung, dass es zum Bewohnen nicht mehr geeignet sei. Das sieht Eva K. bis heute anders: "Ich habe ja dort gewohnt! Das Gutachten war nachweislich falsch. Aber ein zweites Gutachten kam nicht mehr zustande", sagt sie empört. Mit dem Negativ-Gutachten wurde ihre Kündigung begründet.
"Wohnen Sie noch dort?", fragte der Richter am Mittwoch. "Nein, das ist nicht mehr möglich. Von dem Gebäude steht nur noch das Erdgeschoss. Die haben Tatsachen geschaffen", antwortete Eva K. bitter. Sie kämpfte mit den Tränen.
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"Es gibt für Sie hier vor dem Verwaltungsgericht nichts zu gewinnen. Als Mieterin können Sie nicht gegen das Negativ-Attest klagen", erklärte der Richter. Daraufhin zog Eva K. ihre Klage zurück. Doch sie will weiterkämpfen.
Martin Schreck vom Denkmalnetz kam als Zuhörer zu dem Prozess. "Solche Fälle häufen sich leider. Das, was München ausmacht, geht Stück für Stück verloren. Das ist sehr schade!", sagte er nach der Verhandlung