Klage gegen Dieselfahrverbot: Schützenhilfe vom Bund der Steuerzahler

Die Gegner des Dieselfahrtverbots in München haben einen neuen Mitstreiter: den Steuerzahlerbund Bayern. Bereits zwanzig Klagen gegen das Verbot sind schon bei Gericht eingereicht worden.
von  Myriam Siegert
Die erste Stufe des Diesel-Fahrverbots in München gilt seit dem 1. Februar 2023.
Die erste Stufe des Diesel-Fahrverbots in München gilt seit dem 1. Februar 2023. © imago/Ulrich Wagner

München - Erst war die Aufregung groß. Nun, ein Vierteljahr nach seiner Einführung ist es fast ein wenig ruhig geworden um das Dieselfahrverbot in München.

Dieselfahrverbot in München: 70.000 Autofahrer betroffen

Fast. Die Gegner der Maßnahme kämpfen weiter für deren Abschaffung – mit Klagen. Der Kreis der Gegner hat sich nun erweitert. Auch der Bund der Steuerzahler in Bayern positioniert sich nun eindeutig dagegen.

"Alleingänge wie von der Stadt München, die die Autofahrer gängeln und einseitig belasten, lehnen wir ab", erklärt dessen Präsident, Rolf von Hohenau.

"Unsozial und kontraproduktiv": Automobilclub-Chef gegen Dieselfahrverbot

Zudem sieht der Verband das Problem eines drohenden hohen bürokratischen Aufwandes durch immer mehr Sondergenehmigungen. Auch er schließt Klagen nicht aus, "wenn die Stadt sich hier nicht einsichtig zeigt".

Der härteste Kämpfer gegen das Dieselfahrverbot, Automobilclub „Mobil in Deutschland“-Chef Michael Haberland, freut sich über die zusätzliche Schützenhilfe.

Er wiederholt seine Kritik, das Verbot sei "unverhältnismäßig, unsozial und kontraproduktiv". 70.000 Autofahrer seien aktuell allein in München betroffen, noch einmal so viele, falls die zweite Stufe folgt.

Drei Kämpfer gegen das Münchner Dieselfahrverbot: Rolf von Hohenau, Robert Brannekämper, Michael Haberland (v.l.n.r.).
Drei Kämpfer gegen das Münchner Dieselfahrverbot: Rolf von Hohenau, Robert Brannekämper, Michael Haberland (v.l.n.r.). © Büro Robert Brannekämper

"Das Verbot trifft vor allem die kleinen Leute", so Haberland. "Es hätte so nicht in Kraft treten dürfen und verwehrt Tausenden die Nutzung ihres Eigentums." Ein solches „zonales Fahrverbot“ sei zudem "reine Ideologie". "Die Werte in München sind dafür viel zu gut", so Haberland.

Dieselfahrverbot: Bereits zwanzig Klagen eingereicht

Zwanzig Klagen seien schon eingereicht, so Haberland, an die hundert Personen hätten Interesse gezeigt. Man habe aber absichtlich keine unkontrollierte Klagewelle auslösen wollen, sondern beispielhafte Fälle ausgewählt, etwa von Rentnern oder Handwerkern, die sich kein neues Auto leisten können oder nicht so leicht an eine Ausnahme kommen, wie gedacht.

Widerstand gegen Fahrverbote auch aus der Politik

Auch der Münchner Landtagsabgeordnete Robert Brannekämper (CSU) kämpft nach wie vor gegen das Verbot. Viele Bürger würden sich immer noch hilfesuchend an ihn wenden, auch er selbst sei betroffen.

Seit das Verbot  bestehe, habe sich zudem gezeigt, dass das die Ausnahmegenehmigungen durch das KVR sehr kurzfristig und restriktiv vergeben würden.    

Rudert OB Reiter jetzt zurück?

Das Verbot an sich hält er  nach wie vor für "unverhältnismäßig". Nur an zwei Messstellen in München würden die Stickoxidwerte "geringfügig überschritten", so Brannekämper. Es hätte daher ausgereicht, nur die betroffenen Straßenabschnitte für Dieselautos zu sperren.  

In der Einschätzung sieht er sich von Äußerungen von OB Dieter Reiter (SPD) und weiteren Stadt-Politikern bestätigt. Diese würden auch bereits "zurückrudern", so Brannekämper.

Gerichtstermin noch vor zweiter Verbotsstufe

Noch bevor im Oktober die zweite Stufe greifen könnte, werde es zu einem Erörterungstermin am Verwaltungsgericht kommen, so Brannekämper. Dann werde man sehen, wie das Gericht die Sache einschätzt. "Ich bin zuversichtlich, dass wir das gewinnen."

Seit drei Monaten gilt in München das Fahrverbot für Euro-4-Diesel oder niedriger innerhalb und auf dem Mittleren Ring. Die Regelung ist ein Stufenplan: Werden die Luftwerte nach der nun laufenden ersten Phase nicht besser, folgt im Oktober die zweite Stufe, eine Ausweitung des Verbots auch auf Euro-5-Diesel-Fahrzeuge. Eine mögliche dritte Stufe würde ab April 2024 in Kraft treten.

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