Justizopfer sollte Kost und Logis zahlen, obwohl er nicht ins Gefängnis gehörte – jetzt fällt Machtwort

Über 13 Jahre saß Manfred Genditzki für einen Mord in Haft, den es wohl nie gegeben hat. Trotzdem sollte er für Kost und Logis im Gefängnis zahlen. Nun spricht der Landtag ein Machtwort.
AZ/dpa |
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Genditzki nach seinem Freispruch. (Archivbild)
Genditzki nach seinem Freispruch. (Archivbild) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

München – Bayern soll dem Justizopfer Manfred Genditzki nach dem Willen des bayerischen Landtags die Rechnung für Kost und Logis im Gefängnis erlassen. Das hat der Justizausschuss des bayerischen Landtags auf Antrag der Grünen-Fraktion einstimmig entschieden. 13 Jahre lang hatte Genditzki für den sogenannten Badewannen-Mord unschuldig im Gefängnis gesessen: Dafür steht ihm eine Entschädigung zu, von der das Justizministerium 50.000 Euro für Kost und Logis in der Zeit abziehen wollte.

Der Ausschuss sprach sich nun dafür aus, darauf zu verzichten. Der Freistaat solle Genditzki im Verfahren um die Entschädigungszahlungen nach dem Gesetz über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) einen entsprechenden Vergleich anbieten. 

Grüne: "Wäre einfach nur zynisch gewesen"

"Der fatale Schuldspruch im Strafprozess um den sogenannten Badewannen-Mordfall war einer der größte Justizfehler in der Geschichte der bayerischen Justiz", sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Toni Schuberl. Dass Genditzki "für die 13 Jahre, die er unschuldig im Gefängnis saß, auch noch Kost und Logis selbst tragen soll, wäre einfach nur zynisch gewesen".

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Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Nach jahrelangem Kampf für die Anerkennung seiner Unschuld war Genditzki im Juli 2023 von dem Vorwurf freigesprochen worden, 2008 in Rottach-Egern eine Seniorin in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. In dem neu aufgerollten Prozess nach Genditzkis Kampf durch alle Instanzen hatte schließlich selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert. 

Genditzki: "14 Jahre sind weg"

Mehr als 13 Jahre lang saß er im Gefängnis, bevor sein Kampf um ein Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich war, weil neue Gutachten untermauerten, dass die alte Frau bei einem Unfall starb und nicht Opfer eines Verbrechens wurde. "Ich werde keine Freudensprünge machen", sagte Genditzki selbst nach seinem Freispruch. "Einen Grund zum Jubeln habe ich nicht, 14 Jahre sind weg."

Genditzkis Anwältin Regina Rick nannte den Vorstoß der Grünen "erfreulich". Die Klage im Entschädigungsverfahren richte sich aber nicht nur gegen die Anrechnung von Kost und Logis – sondern auch gegen die Anrechnung der in Haft erzielten Einkünfte von ebenfalls 50.000 Euro auf die Entschädigungszahlungen. Außerdem läuft noch ein Amtshaftungsverfahren am Landgericht München I (Az. 15 O 4348/24), in dem Genditzki ein Schmerzensgeld von mindestens 750.000 Euro fordert. Wann in der Sache verhandelt wird, ist nach Gerichtsangaben noch unklar.

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5 Kommentare
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  • Bongo am 04.04.2025 18:37 Uhr / Bewertung:

    Antwort an Da Ding:
    Und natürlich hast Du Einblick und weißt, was in dem Fall über Entschädigungszahlungen etc. schon alles konkret besprochen und verhandelt wurde. Man kann sich - höflich ausgedrückt - nur noch an den Kopf tippen!

  • AufmerksamerBürger am 04.04.2025 08:00 Uhr / Bewertung:

    Ganz schön pervers die Rechtsaufassung der Verwaltung.
    Zu bedenken ist auch, dass der arme Kerl 14 Jahre lang nicht in die Rentenversicherung eingezahlt hat, so wird man es ihm noch vorrechnen.
    Wenn schon die ganze Welt von Deutschland gerne alimentiert wird, dann muss auch ausreichend Geld für Opfer von Staatsunrecht vorhanden sein.
    Die verlorenen Jahre, diesen Schmerz und die Bitterkeit kann man diesem armen Mann leider nicht mehr nehmen, aber er sollte jetzt wenigstens ein materiell sorgenfreies Leben führen können, der Staat und die Gesellschaft muss hier in Demut ihrem Opfer gegenüber treten.

  • Bongo am 04.04.2025 07:01 Uhr / Bewertung:

    Antwort an den wahren Tscharlie:
    Du hast „einen Eindruck“, aber wohl zu wenig „Einblick“, um das beurteilen zu können!

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