Jugendpornos auf iPad vergessen: Münchner (22) verurteilt

Ein 22-jähriger Münchner verkauft sein iPad auf eBay, der Käufer findet Pornos von Minderjährigen auf dem Gerät und verständigt die Polizei.
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Auf dem gekauften iPad befanden sich verbotene Porno-Dateien. (Symbolbild)
dpa Auf dem gekauften iPad befanden sich verbotene Porno-Dateien. (Symbolbild)

Ein 22-jähriger Münchner verkauft sein iPad auf eBay, der Käufer findet Pornos von Minderjährigen auf dem Gerät und verständigt die Polizei.

München - Fehler mit Konsequenzen: Wahrscheinlich hatte sich der 22-jährige Münchner über den gelungene Verkauf seines iPads richtig Freude. Die Freude dürfte aber nicht lange angehalten haben. Der Käufer des iPads hatte nämlich jugendpornografische Bilder auf dem Gerät gefunden – und den Verkäufer angezeigt.

Der Fall: Am 3. Februar 2015 verkaufte der junge Münchner sein iPad über die Internet-Plattform eBay-Kleinanzeigen für 110 Euro und schickte es noch am gleichen Tag an den Käufer. Doch der 22-Jährige hatte etwas Entscheidendes vergessen: Auf dem Tablet befanden sich in ungelöschtem Zustand noch 65 jugendpornografische Bilddateien.

Jugendpornos sind nicht gleich Kinderpornos

So ist zum Beispiel auf einem Bild ein nacktes Mädchen zu sehen, das von einem nicht näher bekannten Mann am Gesäß berührt wird. Ein weiteres Bild zeigt ein etwa 15 Jahre altes nacktes Mädchen, das mit gespreizten Beinen auf dem Boden sitzt. Das nächste Bild zeigt ein etwa 15 Jahre altes Mädchen, das nur mit einem Pullover und Strümpfen bekleidet mit gespreizten Beinen auf einem Stuhl sitzt. Der Käufer verständigte die Polizei.

Der Angeklagte zeigte sich reuig und erklärte dem Käufer: „Der Herr sagte mir, dass ekelhafte Bilder auf dem iPad sind. Wenn er das so sagt, dann ist das so. Es tut mir Leid, dass der Herr (…) sich diese Bilder anschauen musste, ich kann ihm gerne das Geld (…) zurückgeben.“

Sextäter vor Gericht: Ein Opfer war erst zwei Jahre alt

Das Gericht würdigte das Geständnis und die gezeigte Reue zugunsten des Mannes. Es ging von Reifeverzögerungen bei dem Angeklagten aus. Dieser möchte mit einem Studium beginnen. Dabei soll ihm nun ein Weisungsbetreuer helfen.

Die zuständige Richterin am Amtsgericht verurteilte ihn deshalb wegen der Verbreitung jugendpornographischer Schriften zu einer sechsmonatigen Weisungsbetreuung nach Jugendstrafrecht.

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