Jetzt steht fest: München bekommt diese 155-Meter-Türme

Die Hochhaus-Gegner kassieren eine Schlappe vor Gericht. Ihr Bürgerbegehren ist nicht zulässig. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun entschieden. Wie es weitergeht. 
von  Christina Hertel
Diese beiden 155 Meter hohen Türme werden das Münchner Stadtbild prägen.
Diese beiden 155 Meter hohen Türme werden das Münchner Stadtbild prägen. © Archiv/ Büschl

Das Münchner Stadtbild wird sich wandeln. In den nächsten Jahren wird Investor Ralf Büschl an der Friedenheimer Brücke bei der Paketposthalle zwei 155 Meter hohe Türme bauen. Sie werden damit höher als die Frauenkirche. Doch genau das wollten die Münchner eigentlich nicht. Zumindest all jene, die 2004 bei einem Bürgerentscheid abstimmten. Rechtskräftig ist der Entscheid schon lange nicht mehr. Auch ging er mit 50,8 Prozent sehr knapp aus. Der Stadtrat sah sich trotzdem immer daran gebunden.

Das ist schon seit einer Weile vorbei. Bereits vor Weihnachten hat er den Bebauungsplan für das Paketpostareal verabschiedet. Doch bis jetzt war der noch nicht rechtskräftig. Die Stadt wollte erst eine Gerichtsentscheidung abwarten, bevor sie den Bebauungsplan veröffentlicht.

Hochhaus-Gegner verlieren vor Gericht

Die Initiative "Hochhaus Stop", zu der unter anderem der CSU-Landtagsabgeordnete Robert Brannekämper gehört, wollte einen neuen Bürgerentscheid durchsetzen. Sie hatten dafür genug Unterschriften gesammelt. Nur ließ es das Rathaus nicht zu einem Entscheid kommen. Das sei rechtlich nicht möglich, lautete das Argument. Dagegen klagten die Hochhaus-Gegner. Nun steht fest: ohne Erfolg.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof teilt mit, das Bürgerbegehren sei nicht zulässig. Die Begründung: "Die Frage, über die die Münchnerinnen und Münchner abstimmen sollen, ist nicht bestimmt genug und darf deshalb nicht Gegenstand eines Bürgerentscheids sein", heißt es in der Mitteilung.

Die Frage, über die die Hochhaus-Gegner die Münchner abstimmen lassen wollten, lautet: "Sind Sie dafür, dass die Stadt München alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, damit in Neuhausen im Umfeld der Paketposthalle kein Hochhaus gebaut wird, das über 60 Meter hoch ist?"

"Das ist ein schwarzer Tag für die Bürgerbeteiligung"

Für die Bürger müsse sich aus der Frage ergeben, zu welchen Maßnahmen die Stadt im Falle des Erfolgs des Bürgerentscheids verpflichtet wäre. Dies sei hier nicht der Fall, schreibt das Gericht.

"Das ist ein schwarzer Tag für die Bürgerbeteiligung", sagt Hochhaus-Gegner Brannekämper. Aus seiner Sicht würden mit dieser Gerichtsentscheidung Bürgerbegehren zu sämtlichen Fragen der Stadtplanung "nahezu unmöglich".

Alt-OB Ude: Eine "dreiste Bevormundung"

Auch Alt-OB Christian Ude (SPD) äußert sich empört. 2004 stand er auf der Seite der Hochhausbefürworter. Doch nach dem Entscheid habe er als OB und im Namen der SPD versprochen, dass dass die Stadt über die einjährige rechtliche Geltungsdauer hinaus eine politische Bindung respektieren werde, bis die Bürgerschaft selbst neue Regeln beschließt.

"Meine beiden Vorgänger Hans-Jochen Vogel und Georg Kronawitter hätten sich damals sicher nicht vorstellen können, dass grundsätzliche Zusagen heutzutage ein so frühes Verfallsdatum haben. Sie hätten sich auch nicht vorstellen können, dass eine Entscheidung der gesamten Bürgerschaft als unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung gewertet wird", lässt sich Ude in einer Mitteilung der Initiative Hochhaus Stop zitieren. 

OB Dieter Reiter (SPD) teilt das alles nicht: "Diese Entscheidung ist kein Grundsatzurteil gegen Bürgerbeteiligung – und sie ist erst recht kein Hochhausentscheid für ganz München. Es ging um ein einzelnes, laufendes Bebauungsplanverfahren auf dem Paketpost-Areal. Wer anderes behauptet, führt die Münchnerinnen und Münchner bewusst in die Irre." Wer einen Bürgerentscheid wolle, müsse eine klare, eindeutige und vollziehbare Frage stellen. "Genau daran hat es hier gefehlt", teilt Reiter mit.

Ude wiederum findet: Wenn Bedenken bei einzelnen Forumulierungen bestanden haben, hätte das Rathaus das der Initiative mitteilen müssen. Tatsächlich fordert auch SPD-Chef Christian Köning, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert werden sollen: "Es muss vor Beginn einer Unterschriftensammlung geklärt werden, ob die Fragestellung überhaupt rechtlich zulässig ist - weil uns direkte Demokratie und Rechtssicherheit am Herzen liegen." Zuständig sei dafür der Freistaat. 

Aufgeben wollen die Hochhaus-Gegner nicht. Brannekämper kündigt an, das Urteil zu prüfen. Allerdings ist es nicht die erste Schlappe vor Gericht. Auch das Münchner Verwaltungsgericht hält das Bürgerbegehren für unzulässig.

So geht es mit dem Projekt weiter

Von einem guten Tag für München spricht Stephan Heller, der die Pressearbeit für Büschl macht: "Wir haben immer gesagt, das Bürgerbegehren ist unzulässig. Uns freut, dass das Gericht das nun bestätigt hat."

Er geht davon aus, dass die Stadt den Bebauungsplan nun veröffentliche. Damit wird er rechtskräftig. Dann gehe die Detailplanung los. In diesem Jahr sollen laut Heller noch fünf Architekturwettbewerbe zu den Gebäuden auf dem Gelände durchgeführt werden - auch zu den beiden Hochhäusern. Allerdings geht es da nicht um die grundsätzliche Gestaltung, sondern um die Fassade und die Innenräume.

Baubeginn werde voraussichtlich nächstes Jahr sein. Heuer soll die Zwischennutzung, die in die Paketposthalle eingezogen ist, voraussichtlich noch drin bleiben, sagt Heller.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes wurde Christian Ude anders zitiert. Dieses Zitat stand in einer Mitteilung der Initiative "Hochhaus Stop" und wurde später von dieser korrigiert. 

 

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