"Jetzt besteht noch die Möglichkeit": Dringende Empfehlung des Verbraucherschutzes nach Konto-Kündigungen der Stadtsparkasse

München - Vor zwei Jahren hat die Stadtsparkasse München neue Kontomodelle eingeführt. Nach einer Übergangszeit wurden die alten Modelle "aus technischen und formaljuristischen Gründen" bis 31. Mai gekündigt oder "in ein neues Modell überführt".
Verbraucherzentrale: Geändertes Kontomodell nicht akzeptabel? Dann Konto kündigen
Die Verbraucherzentrale (VZ) Bayern rät Kunden, rechtliche Auseinandersetzungen mit der Sparkasse zu vermeiden. Sie mögen stattdessen prüfen, ob sie das geänderte Kontomodell akzeptieren möchten oder nicht.

"Falls nicht, besteht jetzt noch die Möglichkeit, ein Girokonto bei einer anderen Bank zu eröffnen und nach Vertragsschluss selbst das Konto bei der Stadtsparkasse München zu kündigen", wird Sascha Straub, VZ-Referatsleiter Finanzdienstleistungen, in der Mitteilung zitiert.
Stadtsparkasse: "Die Zahl der Privatgirokonten ist insgesamt seit 2022 gestiegen"
Auf die Frage, wie viele Kunden in der Zwischenzeit ihr Konto gekündigt hätten, weil sie die neuen Bedingungen nicht akzeptieren, sagte eine Sparkassen-Sprecherin der AZ: "Wenn Kundinnen oder Kunden ihr Konto aufgeben, werden sie aus Datenschutzgründen nicht nach einem Grund gefragt. Die Zahl der Privatgirokonten ist insgesamt seit 2022 gestiegen." Ihren Angaben zufolge lag die Zahl am 31. Dezember 2022 bei 495.017, am 31. Dezember 2023 bei 497.391 und am 31. Dezember 2024 bei 500.159.
"Allgemeine Geschäftsbedingungen": Das sagt der Bundesgerichtshof
Wenn Kunden ihr Konto aktiv nutzten, werde ihr "altes Konto" Ende Juni 2025 auf das bislang empfohlene Kontomodell umgestellt, betont die Stadtsparkasse. Das hält die Verbraucherzentrale vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20), für rechtlich fragwürdig. Dennoch rät sie betroffenen Kunden hier zu einem pragmatischen Umgang mit der Frage "Bleiben oder gehen?".
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat entschied damals, "dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren", teilte der Bundesgerichtshof dazu mit.
Stadtsparkassen-Sprecherin: Keine wütenden Anrufe von Kunden
"Aktive Nutzung" bedeute, dass man mit seiner Sparkassen-Card bezahle, Bargeld ein- oder auszahle, einen Dauerauftrag einrichte oder ändere oder einen Überweisungsauftrag erteile, erläutert die Stadtsparkasse. "Der Kunde kann sich jederzeit für ein anderes Modell entscheiden, wenn er das möchte", so die Sprecherin.
Wütende Anrufe oder gar Klageandrohungen habe es in diesem Zusammenhang nicht gegeben: "Das haben wir nicht beobachtet. Wir haben unsere Kundinnen und Kunden mehrfach über die neuen Kontomodelle informiert. Manche haben Fragen und wenden sich an unsere Hotline."
Die Hotline der Stadtsparkasse München erreichen Sie unter der Telefonnummer 089/2167-0