Innenministerium: strengere Auflagen für Fahrgeschäfte

Nach den beiden schweren Unfällen in Fahrgeschäften in Bayern hat das Innenministerium strengere Auflagen beschlossen. In die Pfaffenhofener Wildwasserbahn dürfen Kinder unter 14 nur noch mit Eltern fahren.
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In Pfaffenhofen stürzte ein 11-jähriges Mädchen in den Tod
Martha Schlüter In Pfaffenhofen stürzte ein 11-jähriges Mädchen in den Tod

MÜNCHEN - Nach den beiden schweren Unfällen in Fahrgeschäften in Bayern hat das Innenministerium strengere Auflagen beschlossen. In die Pfaffenhofener Wildwasserbahn dürfen Kinder unter 14 nur noch mit Eltern fahren.

Die Pfaffenhofener Wildwasserbahn, aus der am Sonntag ein elfjähriges Mädchen gestürzt war, dürfen Kinder unter 14 Jahren bis auf weiteres nur noch in Begleitung ihrer Eltern benutzen, teilte das Innenministerium mit. Bisher lag die Altersgrenze bei acht Jahren.

Zudem sollten zusätzliche angebrachte Warnschilder mit der Aufschrift „Achtung, Sitzenbleiben!“ die Benutzer auffordern, während der Fahrt nicht aufzustehen. Die Bauaufsichtsbehörden sollen diese Maßnahmen auch bei anderen Bahnen dieses Typs in ganz Bayern umsetzen.

„Nach vollständiger Aufklärung des tragischen Vorfalles werden die Experten bundesweit über mögliche Konsequenzen beraten“, fügte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hinzu. Die Sofortmaßnahmen in Bayern sollten aber schon jetzt dazu beitragen, ähnliche Unfälle in der Volksfestzeit in diesem Herbst zu verhindern, hieß es.

Am Sonntag war ein elfjähriges Mädchen bei einer Fahrt in der Wildwasserbahn auf dem Pfaffenhofener Volksfest während eines Halts aufgestanden. Beim Anfahren stürzte das Kind aus dem Fahrgeschäft. Wenig später erlag sie im Krankenhaus ihren Verletzungen. Die Elfjährige saß laut Ermittlungen der Polizei alleine in dem Wagen. Am Montag hatte sich zudem ein vierjähriger Junge bei einem Sturz aus einem Karussell in Wolfratshausen schwer verletzt.

ddp

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