Im Maisfeld vergewaltigt: Täter schweigt vor Gericht

Prozess um einen Wiederholungstäter, der eine 48-Jährige vom Rad stößt und missbraucht.
John Schneider
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In München steht ein mutmaßlicher Vergewaltiger vor Gericht. (Symbolbild)
In München steht ein mutmaßlicher Vergewaltiger vor Gericht. (Symbolbild) © Uli Deck/dpa

München - Der 36-Jährige auf der Anklagebank war erst wenige Wochen wieder auf freiem Fuß gewesen. Entlassen aus der Sicherungsverwahrung aufgrund einer günstigen Sozialperspektive. Doch die Verantwortlichen hatten sich geirrt. Der vorbestrafte Täter schlug kurz darauf erneut zu.

Vergewaltigung in Maisfeld: Täter stößt Opfer von Rad

Tatort am 30. Juli des vergangenen Jahres war ein Maisfeld in der Nähe der Ruderregattastrecke. Pietro P. soll die Frau auf einer Pappelallee vom Fahrrad gestoßen haben. Die 48-Jährige fiel in ein Maisfeld.

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Der Angeklagte habe sie angeschrien: "He, was soll das, du hast mein Geld genommen. Zeig mir deine Taschen." Die verblüffte Frau leerte ihre Hosentaschen, präsentierte dem Angreifer zehn Euro und ihr Handy.

Vergewaltiger schweigt vor Gericht

Doch Pietro P. wollte kein Geld, er brachte die Frau stattdessen zu Boden und drohte, sie umzubringen. In seiner Todesangst befolgte das Opfer seine Anweisungen - und wurde vergewaltigt. Eine knappe Stunde dauerten die Qualen an, dann ließ sie der Vergewaltiger laufen. Pietro P. macht zum Auftakt keine Angaben zur Sache, erklären seine Anwälte Olaf Groborz und Marc Wederhake.

Am zweiten Prozesstag berichtet eine Rechtsmedizinerin der Strafkammer unter dem Vorsitz von Gilbert Wolf, dass die gesicherten Spermaspuren am Körper des Opfers vom Angeklagten stammen: "Ohne jeden vernünftigen Zweifel."

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Im Anschluss berichtet ein Polizist, dass er zu einem Gasthaus in der Nähe des Tatorts gerufen worden war, wo das Opfer Zuflucht gefunden hatte. "Sie war im Schockzustand", erinnert sich der Beamte. Aber die Frau sei in der Lage gewesen ruhig und ohne Tränen die Fragen der Polizisten zu beantworten. Der Prozess wird fortgesetzt.

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2 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Hundekrawatte am 19.05.2021 08:28 Uhr / Bewertung:

    Jetzt darf es nur noch die ewige Sicherungsverwahrung dieses Monsters geben.

  • Ardana am 19.05.2021 09:46 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Hundekrawatte

    na, na, na....
    schmunzel, gehen wir mal davon aus, Sicherungsverwahrung bis zum nächsten Begutachtungszeitpunkt nach der Behandlung, wie beim ersten mal.

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