Illegaler Leerstand in München aufgedeckt: Stadt verhängt sechsstellige Bußgelder
Wenn eine Wohnung in München länger als drei Monate leer steht, dann gilt das als Zweckentfremdung. Jetzt hat das Sozialreferat aufgrund von Verstößen gegen die Zweckentfremdungssatzung Bußgelder in Höhe von 230.000 Euro verhängt.
Illegaler Leerstand in München entlarvt
Bei den Verfahren handelt es sich um Leerstände einer einzelnen Wohnung, eines Reihenhauses, eines Einfamilienhauses und eines Mehrfamilienhauses. Die Bußgelder für die Wohnung, das Reihenhaus und das Einfamilienhaus belaufen sich auf 22.000 Euro, 10.000 Euro und 35.000 Euro. Alle drei Bescheide sind bereits rechtskräftig. Im Fall des Mehrfamilienhauses wurde ein Bußgeldbescheid über rund 164.000 Euro erlassen. In diesem Fall standen bis Oktober 2023 insgesamt vier Wohnungen leer.
Vorgehen gegen illegale Leerstände
Bürgermeisterin Verena Dietl zeigt sich zufrieden: "Jede Wohnung zählt in einer Stadt, in der so viele Menschen nach bezahlbarem Wohnraum suchen. Deshalb gehen wir konsequent gegen illegale Leerstände vor – unser entschlossenes Vorgehen gegen unzulässigen Leerstand hat bewirkt, dass 202 Wohneinheiten wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt wurden."
Dass es sich um ein ernstes Problem handelt, hatte zuletzt eine Aktion der Partei "Die Linke" gezeigt. Sie machte darauf aufmerksam, dass es München rund 22.000 dauerhaft leere Wohnungen gäbe – das habe eine Zählung der Statistischen Ämter für den Zensus 2022 ergeben. Dabei handele es sich um Wohnraum für fast 50.000 Menschen, so Linke-Stadtrat Stefan Jagel gegenüber der AZ. Laut Immobilienmarktbericht der Stadt stehen obendrein über zwei Millionen Quadratmeter Büroraum leer, die für Wohnraum umgenutzt werden könnten. In Bayern gebe es insgesamt 300.000 leere Wohnungen.
Ein Bußgeldverfahren folgt in der Regel nach einem Zweckentfremdungsverfahren, da dann bereits alle wichtigen Entwicklungen, Beweise und Entscheidungen vorliegen beziehungsweise abgeschlossen sind. Die Höhe eines verhängten Bußgeldes ist stets abhängig von der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit (zum Beispiel Größe der Wohnung, Dauer der Zweckentfremdung), dem Vorwurf, der den Täter trifft und von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Die Höhe des Bußgeldes ist demnach immer von den Voraussetzungen des jeweiligen Einzelfalls abhängig.
Zweckentfremdungen melden
Unter Zweckentfremdung fällt, neben Leerstand, auch eine gewerbliche Nutzung von Wohnraum, wenn die Wohnung für mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung genutzt wird oder Wohnraum abgebrochen wird. Wer den Wohnraum anders nutzen möchte, muss dies von der Stadt genehmigen lassen.
Wer eine Zweckentfremdung vermutet oder kennt, kann diese online unter "Raum für München" melde
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