Illegaler Leerstand in München aufgedeckt: Stadt verhängt sechsstellige Bußgelder

Das Sozialreferat hat Bußgelder gegen illegalen Leerstand verhängt. Bürgerinnen und Bürger können sogenannte Zweckentfremdungen online melden.
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Steht eine Wohnung länger als drei Monate leer, gilt sie als zweckentfremdet (Symbolbild)
Steht eine Wohnung länger als drei Monate leer, gilt sie als zweckentfremdet (Symbolbild) © dpa/Peter Kneffel
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