Hygiene-Ampel in Gaststätten

Ab 2012 soll jeder Gast am Eingang bereits sehen könne, wie sauber es in dem Lokal ist. Wirte und Hoteliers protestieren jetzt schon
Anne Hund |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Ab 2012 soll jeder Gast am Eingang bereits sehen könne, wie sauber es in dem Lokal ist. Wirte und Hoteliers protestieren jetzt schon

München - Abgelaufene Lebensmittel, schmutzige Arbeitsflächen, nachlässiges Personal? In manchen Münchner Restaurant- und Kneipenküchen geht es unappetitlich zu (siehe Kasten unten). Allerdings: Die Gäste können das nur selten ahnen.

Das soll sich ändern. Gestern haben die Verbraucherschutzminister der Länder die Einführung einer „Hygiene-Ampel“ für Gaststätten bundesweit beschlossen. Das Kontrollbarometer soll möglichst schon ab 1. Januar 2012 sichtbar am Eingang aller Restaurants hängen – auch in München.

Die Betreiber müssen es aufhängen. Den Sinn dieser so genannten Hygiene-Ampel erklären Verbraucherschützer so: Restaurant-Besucher könnten daran gleich erkennen, in welchem Zustand sich das Lokal befindet. Denn die Ampelfarben zeigen das Ergebnis der letzten Kontrolle an: Steht die Skala auf Grün, könne man im Lokal bedenkenlos speisen, bei Gelb sind Zweifel angebracht, bei Rot hat es schwerwiegende Mängel gegeben.

Die neue Ampel soll – sofern der Bundestag zustimmt – künftig aber nicht nur über die Hygienestandards in Restaurants urteilen: In einem zweiten Schritt werde die Regelung auch auf Bäcker, Fleischer, Händler, Großküchen und Wochenmärkte ausgeweitet, teilten die Minister gestern mit.

Die Bewertung soll dann auch im Internet abrufbar sein. Eine entsprechende Gesetzesgrundlage soll nun die Bundesregierung schaffen. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hatte bereits vor dem Beschluss erklärt, sie sei offen für die Einführung der „Ampel“.

Entscheiden müssten jedoch zunächst die Länder. Bayern hatte sich – neben Niedersachsen und Schleswig-Holstein – zunächst gegen die Hygiene-Ampel ausgesprochen, dann aber doch zugestimmt.

Die Regelung ist umstritten. So bezweifelt man beim Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband, dass die Ampel etwas bringe – oder nicht vielmehr die Gäste verunsichere. „Das Thema Hygiene lässt sich nicht in Farben pressen“, sagt Sprecher Frank-Ulrich John. Die Kennzeichnung sei „viel zu pauschal, „die Gäste sind verwirrt“. Es gebe bereits genügend gesetzliche Hygienestandards, kritisiert John – aber zu wenig Lebensmittelkontrolleure. John: „Die Wirte sollten lieber besser ausgebildet werden.


Die Sauberkeit in Münchens Wirtshäusern lässt oft zu wünschen übrig. Geprüft wird sie von den Lebensmittelkontrolleuren des Kreisverwaltungsreferates. Im Jahr 2010 kontrollierten sie insgesamt 7589 gastronomische Betriebe und Veranstaltungen und stellten dabei 4940 schwerwiegende Mängel fest. Insgesamt 862 Mal wurden deswegen Bußgeld- und Strafverfahren eingeleitet.

Am häufigsten beanstandeten die Behörde Unsauberkeit dort, wo es der Kunde nicht sehen kann: in der Küche, in Lagerräumen. Es gibt ungewischte Böden, nicht gereinigte Herde, verschmutzte Arbeitsflächen und auch Ungeziefer. Kommen die Kontrolleure und finden die Mängel, wird dem Wirt eine Frist gesetzt, innerhalb der er sie beheben muss.

Bei gravierenden Mängeln, zu denen schlecht gekühlte Lebensmittel oder Schimmel an der Wand gehören, werden außerdem Bußgelder verhängt. Das können mehrere tausend Euro sein. Bei noch schwereren Verstößen, zum Beispiel wenn Fleisch ungekühlt herumsteht, schaltet die Behörde den Staatsanwalt sein; dann drohen ein Strafverfahren und der Entzug der Konzession. In München arbeiten 46 Menschen als Lebensmittelkontrolleure.

Sie prüfen nicht nur Wirtshäuser, sondern alle Branchen, die mit Lebensmitteln zu tun haben. Insgesamt gibt es im Jahr rund 14000 Kontrollen, etwa 54 Prozent entfallen auf Restaurants.

 

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.