Hundesteuer 2019: Das müssen Münchens Zamperl-Besitzer wissen

Zum Jahreswechsel gibt es einen Termin, den kein Münchner Hundehalter vergessen sollte: Die Hundesteuer wird fällig. Was es dabei zu beachten gibt und wer von der Zahlung ausgenommen ist, erfahren Sie hier.
von  AZ
Jetzt aber schnell: Wer noch keine Hundesteuer für sein Zamperl gezahlt hat, sollte das schleunigst nachholen.
Jetzt aber schnell: Wer noch keine Hundesteuer für sein Zamperl gezahlt hat, sollte das schleunigst nachholen. © Carsten Rehder/dpa

Zum Jahreswechsel gibt es einen Termin, den kein Münchner Hundehalter vergessen sollte: Die Hundesteuer wird fällig. Was es dabei zu beachten gibt und wer von der Zahlung ausgenommen ist, erfahren Sie in der AZ-Übersicht.

München - Immer zum Jahreswechsel erinnert die Stadtkämmerei die Münchner Hundebesitzer daran, dass die Hundesteuer für das neue Jahr fällig wird. In München gibt es aktuell 37.000 Hunde – spätestens zum 15. Januar müssen ihre Halter die Steuern für sie bezahlt haben.

In der Mitteilung heißt es: "Als Hundehalter gilt, wer einen Hund im eigenen oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner." Ausgenommen von der Ermahnung sind natürlich die Hundehalter, die die Steuer per Lastschrift einziehen lassen. 

Die Hundesteuersatzung enthält genaue Bestimmungen, nach denen sich alle Münchner Hundehalter richten müssen. 

Hunde in München: Anmeldung und Abmeldung

Wer in München lebt und sich einen Hund neu zulegt, der ist verpflichtet, ihn innerhalb von zwei Wochen - bei Geburt des Tieres nachdem er vier Monate alt geworden ist - bei der Landeshauptstadt München anzumelden. Zuständig ist das Kassen- und Steueramt. Wer mit einem Hund nach München zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug bei den Behörden melden. 

Auf der Internetseite der Stadt München gibt es das entsprechende Anmeldungsformular als PDF zum Ausdrucken. Das müssen Hundehalter entweder per Fax, per Post oder persönlich beim Kassen- und Steueramt (Herzog-Wilhelm-Straße 11, 80331 München, Zimmer 304) abgeben. Das Amt hat Montag bis Freitag zwischen 8.30 und 12 Uhr geöffnet. 

Die Abmeldung eines Hundes muss ebenfalls innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Hund verstorben ist. Weitere Gründe für eine Abmeldung sind laut Stadt München der Wegzug des Halters, der Verkauf oder die Weggabe des Tieres. Wenn der Hund wegläuft, muss er tragischerweise auch abgemeldet werden.

Hundesteuer: So viel kostet ein Tier in München

Für jeden gehaltenen Hund kassiert die Stadt 100 Euro pro Jahr. Sogenannte Kampfhunde werden mit 800 Euro jährlich besteuert. Wer einen Hund aus dem Tierheim bei sich aufgenommen hat, kann sich übrigens die Hundesteuer für das erste Jahr der Haltung zurückholen. Das gilt nicht für Listenhunde. Ebenfalls sparen können diejenigen, die mit ihrem Tier den sogenannten Hundeführerschein machen. Auskünfte über die Befreiung oder Steuererlass gibt es ebenfalls unter der Rufnummer: 089/ 233 281 18. 

Wo muss der Hund die Steuermarke tragen?

Nachdem der Zamperl bei der Stadt angemeldet ist, erhält jeder Halter eine Marke für das Tier. Die muss aber nicht überall getragen werden: Zu Hause muss der Hund sie nicht um den Hals haben. Sobald sich das Tier aber außerhalb der Wohnung und außerhalb des Grundstücks befindet, herrscht Tragepflicht. Im eigenen Garten kann der Hund also ohne Steuermarke tollen. 

Strafe bei Nicht-Anmeldung

Nicht immer kommen alle Hundehalter den Verpflichtungen nach und halten Hunde, ohne sie anzumelden. Dem wirkt die Stadt mit Kontrollen entgegen. Außendienstmitarbeiter prüfen, ob alle Regeln eingehalten werden. Wenn das nicht der Fall ist drohen Bußgelder. In besonders schweren Fällen können Vergehen sogar mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.

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