Kampfhunde und Kategoriehunde: Diese Hunde stehen in Bayern auf der Liste
Hunde sind des Deutschen liebstes Haustier. Allerdings kann die Haltung gewisser Rassen gefährlich werden. In München ist am 27. Juli 2021 ein Passant von zwei Boerboels-Hunden attackiert und verletzt worden. Welche Regeln gelten in Bayern für die Haltung von Listenhunden?
Kampfhund, Listenhund, Kategoriehund?
Bei dem Begriff "Kampfhund" denken viele sofort an eine blutrünstige Killermaschine auf vier Pfoten. In der privaten Haltung spricht man eigentlich von Listen- oder Kategoriehunden. Deren Haltung ist in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In Bayern gelten 19 Rassen als Listenhunde und werden laut der Bayerischen Kampfhundeverordnung in zwei Gruppen unterschieden:
Kategorie 1: Bei diesen Hunden "wird die Eigenschaft als Kampfhunde stets vermutet". Die Haltung ist in Bayern nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt, etwa wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
Kategorie 2: Bei Hunden der Kategorie 2 "wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen." Durch einen positiven Wesenstest kann die Eigenschaft als Kampfhund widerlegt werden.
Welche Hunderassen in Bayern welcher Kategorie zugeordnet werden, sehen Sie oben in der Bildergalerie.
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