Hund geht auf Polizeipferd los: Polizistin nach Sturz dienstunfähig

Eine Rentnerin geht mit ihrem Mischling ohne Leine im Englischen Garten spazieren. Das Polizeipferd scheut, die Beamtin stürzt und verletzt sich schwer.
Ralph Hub
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Pferde der Reiterstaffel der Polizei werden speziell für Stresssituationen ausgebildet. Doch ein nicht angeleinter Hund kann bei den Tieren den Fluchtreflex auslösen, wie jüngst bei einem Vorfall im Englischen Garten. (Archivbild)
Pferde der Reiterstaffel der Polizei werden speziell für Stresssituationen ausgebildet. Doch ein nicht angeleinter Hund kann bei den Tieren den Fluchtreflex auslösen, wie jüngst bei einem Vorfall im Englischen Garten. (Archivbild) © imago/ActionPictures

Im Englischen Garten, im Schlosspark Nymphenburg sowie im Hofgarten sind Hunde grundsätzlich anzuleinen. Jeder Hundehalter oder Hundehalterin "hat sich so zu verhalten", heißt es in den Verhaltensregeln der Landeshauptstadt, "dass die Gefährdung oder Verletzung von Menschen und Tieren ausgeschlossen ist".

Eine 71-Jährige aus München hat am Sonntagvormittag beim Gassigehen mit ihrem Mischling "Sunny" den Leinenzwang offenbar schlicht ignoriert. Trotz entsprechender Hinweisschilder waren sie und ihr Hund in dem als Reitwiese ausgewiesenen Nordteil des Englischen Gartens unterwegs.

Dabei begegnete die Hundehalterin kurz nach zehn Uhr einer Streife der Reiterstaffel der Polizei. Die 48-jährige Beamtin und ihr Kollege absolvierten einen Übungsritt, berichtete am Montag Polizeisprecher Derya Mirzaoglu. Die Polizistin saß auf ihrem Pferd "Naxas", einem Warmblut. "Der Mischlingshund der 71-Jährigen lief unvermittelt laut bellend in Richtung des Polizeipferdes", sagt Mirzaoglu.

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Das Tier scheute und warf seine Reiterin ab. Die Polizistin stürzte und zog sich dabei einer Verletzung der Lendenwirbel zu. Die Beamtin wurde vom Rettungsdienst versorgt und anschließend zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizistin ist bis auf weiteres krankgeschrieben, hieß es am Montag im Polizeipräsidium.

Gegen die Hundehalterin wird nun ermittelt. Es geht um den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung. Als Besitzerin ist sie für eventuelle Schäden verantwortlich, die ihr Hund verursacht. Zudem droht der Münchnerin ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen den Leinenzwang in Münchner Parkanlagen.

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34 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Romano am 06.06.2023 12:10 Uhr / Bewertung:

    Prinzipiell ein tragischer Unfall, schnelle Genesung der Reiterin
    Aber:
    1. lt. Polizeibericht - nur eine leichte Verletzung, was den Vorfall allerdings nicht besser macht
    2. vor +/-zwei Monaten war ein Artikel in der AZ. Inhalt: keine Leinenpflicht für Hunde im Nordteil des Englischen Gartens (lt. Auskunft KVR.) Leinenpflicht besteht allerdings auf der Reiterwiese

  • SL am 08.06.2023 09:22 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Romano

    Natürlich nur leicht verletzt, Aber das kann bei Beamten zu langen Dienstausfallzeiten führen, Schließlich gilt dort volle und unbefristete Gehaltsfortzahlung.

  • Wendeltreppe am 08.06.2023 11:04 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von SL

    Letzteres scheint Ihnen -wem wundert`s- ein Dorn im Auge zu sein..

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