Hoeneß-Prozess in München: Jetzt ist das Urteil gefallen

Am Donnerstagvormittag kam es zur Urteilsverkündung beim Münchner Landgericht II im Eilverfahren eines Nachbarn von FC- Bayern-Patron Uli Hoeneß. Die Entscheidung: Hoeneß darf seine zwei Linden stehen lassen. Die Klage wurde abgewiesen. Der Nachbar, der geklagt hatte, trägt damit die Verfahrenskosten. Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Theoretisch wäre somit die Eröffnung eines Hauptverfahrens möglich.
Worum ging es genau? Ein Nachbarehepaar in Bad Wiessee hatte den Ehrenpräsidenten des FC Bayern München verklagt, wegen zweier Winterlinden, die Uli Hoeneß auf seinem Grundstück hat pflanzen lassen – in einer Gruppe von drei Spitzahornen, die dort schon seit Jahrzehnten stehen. Einer der drei Bäume ist durch Schneebruch stark geschädigt und muss bald gefällt werden.

Dem Nachbarehepaar war die Baumgruppe ein Dorn im Auge. Sie sind der Auffassung, dass an dieser Stelle keine Bäume stehen dürfen. Die Eheleute berufen sich auf eine Grunddienstbarkeit. Dies ist ein Recht, das zugunsten eines Grundstücks im Grundbuch eines anderen Grundstücks eingetragen ist und kann zum Beispiel das Wegerecht oder Baubeschränkungen betreffen.
Der Fall landete vor dem Landgericht, da der Streitwert auf mehr als 10.000 Euro angesetzt war. Da dort keine gütliche Einigung zustande kam, folgte nun das Urteil. Wie beschrieben, ist die Entscheidung allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Nachbarin könnte noch ein Hauptsacheverfahren anstreben.
Gauweiler: "Gericht vollumfänglich der Verteidigung gefolgt"
Zur Urteilsverkündung war Peter Gauweiler in Vertretung von Uli Hoeneß vor Ort beim Landgericht II in München. Gegenüber der Abendzeitung sagt er, dass er nach der Urteilsverkündung mit Hoeneß telefoniert habe. Dieser hätte sich sehr gefreut. Das Gericht sei vollumfänglich ihren Anträgen gefolgt. "Vielleicht machen wir ja bald ein Picknick unter den Bäumen", so Gauweiler.