Hausmeister wirft Gießkanne nach Kindern

MÜNCHEN Kinder dürfen Lärm machen – so hat es der Deutsche Bundestag heuer beschlossen. Klagen haben es jetzt deutlich schwerer. Der Laimer Hausmeister Senal M. (48) hat das Gesetz nun selbst in die Hand genommen. Am 16. September 2010 gegen 16 Uhr versuchte er tobende Kinder unter seinem Balkon im ersten Obergeschoss zu vertreiben – mit dem Wurf einer mit Wasser gefüllten, blauen Plastikgießkanne.
Er traf dabei niemanden. Der Hausmeister stand jetzt wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung vor dem Münchner Amtsgericht. In einer schwarzen Sporttasche hatte er extra die blaue Gießkanne mitgebracht, um zu verdeutlichen, dass es nur eine ganz kleine Kanne gewesen sei.
Amtsrichter Kai Dingerdissen fragte: „Warum werfen sie Gießkannen durch die Gegend?“ Der Hausmeister gab eine lange Erklärung ab: „Seit zwei Tagen herrschte unter meinem Balkon Kinderlärm. Ich habe der Tagesmutter, die auf die drei Kinder aufpasst, gesagt, dass mich das stört. Der Spielplatz liegt gleich hinterm Haus.
Da bekommt man den Lärm der Kleinen nicht mit. Sie ließ dann aber extra noch einen Ball ewig aufs Pflaster aufschlagen und grinste nach oben. Ich habe dann einfach die Kanne geworfen. Aber nicht in Richtung der Kinder und ihrer Tagesmutter. Niemand wurde getroffen. Diese Absicht habe ich nie gehabt.“
Tagesmutter Eva H. (51) sagte im Zeugenstand: „Der Hausmeister will seine Ruhe haben. Die Kinder sind ein und zwei Jahre alt. Sie sind halt mal laut. Sie haben inzwischen Angst vor dem Hausmeister, gucken weg, wenn er kommt.
Die blaue Kanne ist direkt zwischen mir und den Kinder aufgeschlagen. Ich habe einen richtigen Schock gekriegt.“ Amtsrichter Dingerdissen wollte von der Tagesmutter wissen, warum sie nicht mit den Kindern auf den Spielplatz gegangen ist. Ein klare Antwort blieb sie ihm allerdings schuldig, sagte nur: „Wir waren ja auf dem Weg dorthin.“
Der Richter: „Offensichtlich nicht. Sie haben ja unter dem Balkon gespielt.“ Die Tagesmutter weiter: „Er ist der Haumeister und hat die letzten vier Jahre meine Tätigkeit nur erschwert.“ Senal M. habe sich bei der Hausverwaltung beschwert, wenn Kinderwagen im Hausflur standen, die anscheinend von Müttern stammten, die ihre Kinder zu Eva H. abgaben.
"Das waren aber Kinderwagen von Eltern, die in dem Anwesen wohnen.“ Der Richter sah in dem Vorfall nur noch eine versuchte Nötigung – und stellte das Verfahren gegen Zahlung von 600 Euro an einen Kinderhospiz ein.