Hasskommentare gegen München-OB Reiter: Hohe Geldstrafe für 57-Jährigen

Weil er im Internet Dieter Reiter verhöhnt hat, wurde ein 57-Jähriger vor dem Münchner Amtsgericht verurteilt.
| Hüseyin Ince
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Münchens OB Dieter Reiter.
Münchens OB Dieter Reiter. © Sven Hoppe/dpa

München - Zwei Münchner waren am Montag vor dem Amtsgericht angeklagt, Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) beleidigt zu haben.

Die Männer montierten Dieter Reiters Kopf auf einen nackten Körper

Ein Dolmetscher, Jahrgang 1963, sowie ein ehemaliger Zeitungszusteller, Jahrgang 1980, wurden dafür verantwortlich gemacht, auf einen nackten Körper den Kopf von Reiter montiert zu haben. Die Figur streckte den nackten Hintern Richtung Kamera.

Dieses Bild verbreitete sich dann über die Internetseite sowie den Twitter-Account "bayernistfrei". Ermittler wurden darauf aufmerksam gemacht und führten vor etwa anderthalb Jahren Hausdurchsuchungen durch.

Die Angeklagten verzichteten auf Anwälte

Beide Männer kamen ohne Anwalt zur Verhandlung. Der Dolmetscher übernahm vor Gericht die Verantwortung, sah seine Tat von der Meinungsfreiheit gedeckt. Er habe die Fotomontage in Auftrag gegeben und auf der Seite "bayernistfrei" zusammen mit einem beleidigenden Beitext verbreitet.

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Angeklagte zu Geldstrafen verurteilt

Der ehemalige Zusteller stritt jede Beteiligung ab, obwohl Ermittler den Twitter-Account "bayernistfrei" per Telefonnummer und E-Mail-Adresse direkt zu ihm führten. Das Verfahren gegen ihn wurde gegen eine Auflage von 500 Euro eingestellt.

Der Hauptangeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt. Das Argument des Angeklagten, die Fotomontage sei von der Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit gedeckt, konnte die Richterin nicht nachvollziehen.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht sei schützenswerter. Die Montage sei eine bloße Kränkung. Der Verurteilte kündigte Berufung an.

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