Hammer-Entscheid vom Gericht gilt sofort: Stadt muss Tempo 30 auf dem Mittleren Ring anordnen

Tempo 50 oder Tempo 30? In der Debatte um die beste Lösung in Sachen Gesundheitsschutz am Mittleren Ring bewegt sich wieder etwas. Konkret geht es um einen Eilantrag von zwei Anwohnern der Landshuter Allee. Und der hat Folgen.
Sie haben mit ihrem juristischen Vorstoß nämlich erreicht, "dass die Stadt München dort vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache wieder Tempo 30 anordnen und die entsprechenden Verkehrszeichen wieder aufstellen muss", schreibt das Verwaltungsgericht München, das die Entscheidung vom 13. Februar am heutigen Montag bekanntgab.
Auf Nachfrage beim Gericht ist jetzt klar: Der Entscheid gilt mit sofortiger Wirkung. Es ändert sich für Autofahrer zwar erst einmal noch nichts, solange keine neuen Schilder stehen. Die Stadt ist allerdings jetzt in der Pflicht, dem Urteil nachzukommen und die Tempo-30-Beschilderung wieder aufzustellen.
Tut sie das nicht, könnten die Anwohner wieder vor Gericht vorstellig werden und sogar ein Zwangsgeld beantragen. Dann müsste das Gericht wiederum darüber entscheiden. Nach AZ-Informationen gibt es innerhalb der Stadtverwaltung erst einmal Gespräche über das weitere Vorgehen.
"Begründung der Stadt für die Aufhebung von Tempo 30" ohne Basis
Die bis 12. Januar 2026 geltende Tempo 30-Regelung beruhe auf einer Festlegung in der aktuell gültigen 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt, erläutert das Verwaltungsgericht: "Sie wurde erst im Oktober 2025 aus Gründen der Luftreinhaltung und als milderes Mittel im Vergleich zu weiteren Fahrverboten für Dieselfahrzeuge beschlossen. Die einzige tatsächliche Veränderung seit dieser Entscheidung ist die Bekanntgabe des vorläufigen Jahresmittelwerts 2025 für Stickstoffdioxid (NO2) an der Landshuter Allee (mit 38 µg/m³)."
Die Stadt habe die Aufhebung der Tempo 30-Regelung im Wesentlichen damit begründet, dass die Reduzierung des Tempos angesichts unter diesen Umständen nicht mehr verhältnismäßig sei. "Diese Begründung der Stadt für die Aufhebung von Tempo 30 entbehrt einer hinreichend nachvollziehbaren und verlässlichen Grundlage", argumentiert das Verwaltungsgericht.
Tobias Ruff: "Eine Watschn für den Oberbürgermeister"
Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hatte Tempo 30 nach eineinhalb Jahren Gültigkeit an dieser Stelle wieder abgeschafft. Dies geschah mit dem Hinweis, dass der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid 2025 deutlich unterschritten worden sei und eine Drosselung auf Tempo 30 als unverhältnismäßige Regelung anzusehen sei.

"Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München ist eine Watschn für den Oberbürgermeister. Als Wahlkampf-Zuckerl hat er Tempo 30 auf der Landshuter Allee kurzerhand ohne verlässliche und nachvollziehbare Grundlage aufgehoben. Dabei war absehbar, dass die Baustellen, Tunnel-Sperrungen und Verkehrsverlagerungen negative Auswirkungen auf die Immissionsbelastung haben könnten", sagt der ÖDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Ruff der AZ.

Für den OB-Kandidaten steht fest: "Wer in so einer Situation Tempo 30 kassiert, setzt die falschen Prioritäten. Herr Reiter hat sicher nur gehofft, dass das den Gerichten erst nach dem 8. März auffällt. Für die ÖDP stand die Gesundheit der Anwohner von Anfang an erster Stelle. Schade, dass das bei Herr Reiter nicht so ist."
Der OB-Kandidat für die Freien Wähler, Michael Piazolo, kritisiert den Oberbürgermeister: "Dies zeigt wieder einmal, dass die Stadtspitze ohne Plan und langfristige Verlässlichkeit agiert", so Piazolo. "Kurz vor der Kommunalwahl ist das eine Watschn für den OB", findet er.
OB-Kandidat Krause: "Hü und Hott schwächt das Vertrauen"
"Ein Hü und Hott an der Landshuter Allee schwächt das Vertrauen in staatliches Handeln", findet der Grünen-Bürgermeister und OB-Kandidat Dominik Krause. Und der dadurch entstandene finanzielle Schaden sei "bedauerlich". Der "Schutz vor gesundheitsgefährdenden Abgasen muss immer gelten, auch in Wahlkampfzeiten", so Krause.
OB Reiter: "Weder sinnvoll noch vertretbar", Schilder jetzt auszutauschen
Unverständnis äußert hingegen CSU-Fraktionschef Manuel Pretzl über den Gerichtsentscheid: "Wir fordern die Stadt auf, Beschwerde einzulegen."
Das soll auch geschehen, wenn es nach OB Reiter geht. Wegen der "grundsätzlichen Bedeutung und weil das Verfahren zum Luftreinhalteplan erst durch einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts beendet wurde", so Reiter. Er wolle aber seiner Verwaltung nicht vorgreifen. Laut Verwaltungsgericht hat die Stadt zwei Wochen Zeit, um Beschwerde zu erheben.
Er halte es "persönlich weder für sinnvoll noch für wirtschaftlich vertretbar, jetzt ad hoc durch den Austausch der Schilder etc. Kosten für den Steuerzahler zu verursachen, solange die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist", so Reiter weiter.
Schadstoffentwicklung an der Landshuter Allee im Jahr 2026 "extrem ungewiss"
Die Stadt müsse zum Schutz der Gesundheit Maßnahmen vorsehen, die hinreichend sicher gewährleisten, dass die Grenzwerte deutlich und nachhaltig unterschritten werden, heißt es beim Verwaltungsgericht. Das zeige die Tatsache, dass bis 2024 der NO2-Jahresmittelgrenzwert an der Landshuter Allee jahrelang und andauernd überschritten worden sei.
Das bedeutet laut Verwaltungsgericht: Soweit die Stadt für den Fall der Anordnung von Tempo 50 an der Landshuter Allee künftig ein NO2-Jahresmittel von 35 bis 37 µg/m³ – und damit eine Einhaltung des Grenzwerts von 40 µg/m³ – prognostiziere, berücksichtige dies nicht, dass die Verkehrs- und Schadstoffentwicklung an der Landshuter Allee im Jahr 2026 "extrem ungewiss" sei.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig
So werde unter anderem die Instandsetzung der Brücke über die Dachauer Straße für mindestens fünf Monate eine einspurige Verkehrsführung des Mittleren Rings am nördlichen Ende der Landshuter Allee auslösen. Die brandschutzbedingte Sperrung des Landshuter Allee-Tunnels für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen werde zu einer erheblichen Zusatzbelastung der Nebenfahrbahnen der Landshuter Allee führen.
Der Beschluss (M 28 S 26.387) ist noch nicht rechtskräftig. Die unterlegene Landeshauptstadt München kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erheben, teilt das Verwaltungsgericht weiter mit. Über einen weiteren am Verwaltungsgericht anhängigen Eilantrag, der von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mit der gleichen Zielsetzung erhoben wurde, hat das Gericht wegen zusätzlicher rechtlicher Fragen noch nicht entschieden.