Haft für Professor der Musikhochschule München: Revision durch Staatsanwaltschaft und Verteidigung

Auch die Staatsanwaltschaft ist mit dem Urteil des Gerichts nicht zufrieden.
John Schneider |
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Der angeklagte Professor Siegfried M. mit seinen Anwälten.
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München - Sie haben sich so viel Mühe gegeben. Die Richter und Schöffen der Strafkammer des Münchner Landgerichts haben über ein halbes Jahr in Sachen Siegfried M. verhandelt. Am Ende verkündete die Vorsitzende Richterin Judith Engel das Urteil gegen den ehemaligen Chef der Münchner Musikhochschule: Zwei Jahre und neun Monate Haft, weil der prominente Musikprofessor nach Überzeugung des Gerichts eine Frau in drei Fällen sexuell genötigt hat, indem er ihr an den Busen fasste (AZ berichtete). Vom Vorwurf der Vergewaltigung einer zweiten Frau im Jahre 2004 wurde der Ex-Präsident der Musikhochschule freigesprochen.

Die Verteidiger Alexander Stevens und Philip Müller kündigten noch im Gerichtssaal an, dass sie für ihren Mandanten Revision einlegen werden. Grapschen sei zwar nicht in Ordnung, aber zwei Jahre und neun Monate Haft ist in den Augen von Anwalt Stevens "nicht verhältnismäßig".

Jetzt hat auch die Staatsanwaltschaft angekündigt in Revision zu gehen - natürlich aus ganz anderen Gründen. Den Anklägern stößt auf, dass Siegfried M. vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde. Im Gegensatz zum Gericht glaubt die Staatsanwaltschaft, dass die Frau damals durch einen Schrei deutlich gemacht hatte, dass sie keinen Sex im Büro des Professors haben wollte.

Jetzt ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Zug. Dort wird das Urteil der Münchner Richter geprüft.

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