Greise Mutter auf Demenzstation abgeschoben: Münchner verurteilt

Wegen Abschiebung der greisen Mutter auf eine tschechische Demenzstation hat das Münchner Amtsgericht Sohn und Schwiegertochter wegen Freiheitsberaubung zu Bewährungsstrafen verurteilt.
AZ/dpa |
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Der 67 Jahre alte Sohn hatte seine Mutter in ein Heim in Tschechien abgeschoben – gegen den Willen der Frau. (Symbolbild)
Der 67 Jahre alte Sohn hatte seine Mutter in ein Heim in Tschechien abgeschoben – gegen den Willen der Frau. (Symbolbild) © Sina Schuldt/dpa

München - Das Ehepaar hatte die mittlerweile 92 Jahre alte Dame Anfang 2019 in der geschlossenen Abteilung des Seniorenheims untergebracht – nach Überzeugung des Gerichts ohne Not und außerdem ohne richterliche Genehmigung.

Anschließend hatte das Ehepaar die mütterliche Wohnung übernommen, obwohl die behandelnden Ärzte eine ambulante Betreuung der Mutter in deren eigener Wohnung empfohlen hatten.

Münchner schiebt Mutter in geschlossenes Heim ab

Die Ehefrau war als vorläufige Betreuerin ihrer Schwiegermutter eingesetzt. Der Fall war aufgeflogen, als eine mit dem Betreuungsverfahren befasste Behördenmitarbeiterin sich der Sache annahm und die verwahrloste und gesundheitlich angeschlagene alte Dame schließlich ein halbes Jahr später in dem Heim ausfindig machte und befreite.

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Laut ihrer Aussage war die 92-Jährige stark verwahrlost, hatte sehr fettige Haare und trug stark verschmutzte und klebrige Unterwäsche. Sie äußerte ihr gegenüber, dass sie darauf warte, dass ihr Sohn wieder aus dem Urlaub komme und sie dort abhole. Das habe er ihr versprochen.

Mutter ins Heim abgeschoben: Bewährungsstrafe für Münchner

"Wir haben sie dann gefragt, ob sie mit uns nach München kommen möchte und das wollte sie natürlich auch", so die Aussage der Mitarbeiterin, die den Fall dann auch vor Gericht brachte.

Der 67 Jahre alte Sohn der alten Dame und seine 56 Jahre alte Frau wurden deswegen vom Münchner Amtsgericht zu je eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil erging schon im Juli und ist mittlerweile rechtskräftig.

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5 Kommentare
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  • Chablis64 am 20.08.2021 23:40 Uhr / Bewertung:

    Absolute Frechheit was sich die beiden raus genommen haben. Ich bin der Ansicht, dass ihnen die Wohnung der Mutter auch nicht zusteht. Sie haben sie ja nicht auf dem ehrlichen Weg übernommen sondern mit einer Betrügerischen Masche an der eigenen Mutter und Schwiegermutter. Wer solche Mieter/Eigentümer im Haus und/bzw. in einem Mietvertrag hat, braucht keine Feinde mehr. Wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt, sollte man den Straftatbestand der Habgier und Betrug überprüfen. Dann steht ihnen die Wohnung nicht zu. Der Weg daran zu kommen war ja nicht ehrlich. Einer Frau sowas anzutun, sich ins gemachte Nest zu setzen und die Mama im Heim belassen ist absolut das letzte. Warum es da Bewährung gibt, obwohl die Frau wegen diesen beiden Personen alles verloren hat ist mir Schleierhaft.

  • Hundekrawatte am 20.08.2021 19:26 Uhr / Bewertung:

    Gott wird solche richten.

  • Haan am 21.08.2021 03:24 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Hundekrawatte

    Jetzt kommt der wie die Taliban mit einem Gott daher?

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