Greise Mutter auf Demenzstation abgeschoben: Münchner verurteilt
München - Das Ehepaar hatte die mittlerweile 92 Jahre alte Dame Anfang 2019 in der geschlossenen Abteilung des Seniorenheims untergebracht – nach Überzeugung des Gerichts ohne Not und außerdem ohne richterliche Genehmigung.
Anschließend hatte das Ehepaar die mütterliche Wohnung übernommen, obwohl die behandelnden Ärzte eine ambulante Betreuung der Mutter in deren eigener Wohnung empfohlen hatten.
Münchner schiebt Mutter in geschlossenes Heim ab
Die Ehefrau war als vorläufige Betreuerin ihrer Schwiegermutter eingesetzt. Der Fall war aufgeflogen, als eine mit dem Betreuungsverfahren befasste Behördenmitarbeiterin sich der Sache annahm und die verwahrloste und gesundheitlich angeschlagene alte Dame schließlich ein halbes Jahr später in dem Heim ausfindig machte und befreite.
Laut ihrer Aussage war die 92-Jährige stark verwahrlost, hatte sehr fettige Haare und trug stark verschmutzte und klebrige Unterwäsche. Sie äußerte ihr gegenüber, dass sie darauf warte, dass ihr Sohn wieder aus dem Urlaub komme und sie dort abhole. Das habe er ihr versprochen.
Mutter ins Heim abgeschoben: Bewährungsstrafe für Münchner
"Wir haben sie dann gefragt, ob sie mit uns nach München kommen möchte und das wollte sie natürlich auch", so die Aussage der Mitarbeiterin, die den Fall dann auch vor Gericht brachte.
Der 67 Jahre alte Sohn der alten Dame und seine 56 Jahre alte Frau wurden deswegen vom Münchner Amtsgericht zu je eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil erging schon im Juli und ist mittlerweile rechtskräftig.
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