Geschieden unter einem Dach: "Kinder haben mich nur noch traurig gesehen"

Nach der Trennung von ihrem Mann findet Hanna A. keine Bleibe. Wie das Karla51 hilft.
Irene Kleber |
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Karla51: Die Kochnische steht im Raum. Hier versorgt die Münchnerin ihre Kinder, bis sie wieder Job und Wohnung gefunden hat.
Bernd Wackerbauer 2 Karla51: Die Kochnische steht im Raum. Hier versorgt die Münchnerin ihre Kinder, bis sie wieder Job und Wohnung gefunden hat.
Ein Bett, ein paar Kinderbücher im Regal, zwei aufeinander gestapelte Matratzen für die zwei kleinen Töchter. So sieht Hanna A.s Zimmer aus.
Bernd Wackerbauer 2 Ein Bett, ein paar Kinderbücher im Regal, zwei aufeinander gestapelte Matratzen für die zwei kleinen Töchter. So sieht Hanna A.s Zimmer aus.

München - Ein Ehemann, zwei kleine Kinder, eine ganz normale Wohnung im Münchner Osten. So war das Leben noch bis vor einem Jahr für Hanna A. (Name geändert). Sie war gerade mitten in der Umschulung zur kaufmännischen Büromanagerin.

Nach Trennung lebte Ehepaar noch zusammen

Aber die Ehe kriselte längst, die Scheidung lief. "Ich wollte mit meinen Kindern raus aus der Wohnung, weg von meinem Mann", erzählt die 40-Jährige der AZ, "aber ich konnte einfach keine Wohnung finden, die ich mir leisten konnte." Auch das Wohnungsamt konnte nicht helfen, Sozialwohnungen sind rar in München, die Warteliste ist lang. "Irgendwann hat das an meiner Substanz gekratzt, immer noch mit dem Mann unter einem Dach leben zu müssen", erzählt sie weiter. "Die Kinder haben mich nur noch traurig gesehen." Da hörte Hanna A. von einer anderen Frau im Umschulungslehrgang vom Frauenobdach Karla51.

Frauenobdach in München: Zimmer für 6,20 Euro

Sie googelte, was das ist, rief dort an - und hatte Glück. In der Karla-Dependance war gerade ein Zimmer frei, in dem auch ihre Töchter (6 und 10) schlafen können. Ein Bett, zwei Matratzen, ein Esstisch mit roten Stühlen und eine Kochnische stehen darin. Das Bad ist draußen auf dem Flur. 15 weitere Frauen wohnen in den Zimmern drumherum, zehn davon haben Kinder.

Ein Bett, ein paar Kinderbücher im Regal, zwei aufeinander gestapelte Matratzen für die zwei kleinen Töchter. So sieht Hanna A.s Zimmer aus.
Ein Bett, ein paar Kinderbücher im Regal, zwei aufeinander gestapelte Matratzen für die zwei kleinen Töchter. So sieht Hanna A.s Zimmer aus. © Bernd Wackerbauer

Seit sechs Wochen lebt die Familie nun hier, die Töchter pendeln im Wechselmodell zwischen Mutter und Vater, der die Familienwohnung behalten hat.

Noch bezieht Hanna A. rund 600 Euro Arbeitslosengeld, davon zahlt sie 6,20 Euro pro Nacht ans Frauenobdach. "In der ersten Woche habe ich schwer damit gekämpft, zu akzeptieren, wo mich das Leben hingeführt hat", sagt sie. Ihren Eltern hat sie von all dem nichts erzählt, nur zwei Freunde wissen, wo sie lebt. "Schön ist, dass ich sehr freundlich aufgenommen worden bin, und es tut gut, zu wissen, dass hier Menschen sind, die mir helfen."

Hanna A. ist jetzt, wo sie das Umschulungszeugnis in der Tasche hat, auf Jobsuche. Wie sie in ihre Zukunft schaut? Sie sagt: "Ich finde was - und eine Wohnung finde ich auch." Sie sieht sehr zuversichtlich aus dabei.

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3 Kommentare
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  • am 11.09.2020 14:31 Uhr / Bewertung:

    Und warum muss ich jetzt unbedingt an die Öffentlichkeit gehen.???????????????????????????
    Wieviele Frauen sind oder werden geschieden, meistern aber ohne zu jammern und haben auch Kinder. Diese muss ich bewundern und sie leben gut und sind glücklich.
    Außerdem ist das einfahc nur meine Privatsachen und geht der Öffentichkeit rein nichts an.
    Aber immer wieder Mitleid!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Der wahre tscharlie am 11.09.2020 16:41 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von

    Soviel Frage- und Ausrufezeichen grinsen
    Mal ne böde Frage....soll die Frau ihre Probleme und Situation still und heimlich wie ein "graues Mäuschen" ertragen und damit ja nicht an die Öffentlichkeit gehen?
    Und natürlich will sie damit nur Mitleid heischen. Ironie aus.
    Solch eine Einstellung wie von dir, kenn ich eigentlich nur von sehr konservativen Männern.

  • Radlrambo am 11.09.2020 10:58 Uhr / Bewertung:

    Irgendwas fehlt in der Darstellung.

    Wenn der Familienvater die "Familienwohnung behalten hat", dann muss er sich den Wohnvorteil als fiktives Einkommen anrechnen lassen. Vermutlich ist er arbeitslos und hat kein weiteres unterhaltsrelevantes Einkommen, weshalb die Familienrichterin (ich nehme an, es ist eine Frau) auch den seltenen Fall des Wechselmodells hat durchgehen lassen. Der Fall weicht schon ziemlich von der Norm ab.

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