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Gerichtsbeschluss: Vergabe der Wiesn-Zelte war rechtmäßig

Darf bei der Vergabe der lukrativen Groß-Zelte alles so weiterlaufen wie gehabt? Oder müssen sie europaweit ausgeschrieben werden? Das Gericht hat seine mit Spannung erwartete Entscheidung verkündet.
AZ/dpa |
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Vor Gericht ging es um die Frage, wie auf dem Oktoberfest die Festzelte an Betreiber vergeben werden. (Archivbild)
Vor Gericht ging es um die Frage, wie auf dem Oktoberfest die Festzelte an Betreiber vergeben werden. (Archivbild) © Felix Hörhager/dpa

Die Vergabe zweier Wiesn-Zelte auf dem zurückliegenden Oktoberfest ist dem Bayerischen Obersten Landesgericht zufolge rechtmäßig gewesen. Ein nicht zum Zuge gekommener Wirt hatte mit der Überprüfung erreichen wollen, dass die großen Festzelte entgegen der bisherigen Praxis europaweit ausgeschrieben werden müssen. Konkret ging es dabei nur um zwei Großzelte auf der Wiesn 2026, doch hätte ein anderslautender Beschluss wahrscheinlich weitreichende Folgen gehabt.

Der Beschluss des Obersten Landesgerichtes ist rechtskräftig. Der Wirt könnte allerdings noch Verfassungsbeschwerde einlegen. 

Der Streit hatte in der bayerischen Landeshauptstadt monatelang für heftigen Wirbel gesorgt. Denn der bei den großen Zelten leer ausgegangene Wirt Alexander Egger hatte beantragt zu überprüfen, ob die bisherige Auswahlpraxis statthaft ist oder ob die beiden Zelte nach europäischem Vergaberecht hätten zugeteilt werden müssen. Konkret ging es dabei um die Schottenhamel-Festhalle, in dem traditionell das Stadtoberhaupt das erste Bierfass ansticht, sowie um das Paulaner-Festzelt. 

Juristisches Tauziehen um Begriff der Dienstleistungskonzession

Weil der Antrag vor der Wiesn vom Gericht nicht mehr abschließend entschieden wurde, kam es zu einer Hängepartie. Erst kurz vor knapp wurde klar, dass auch die beiden betroffenen Großzelte mit dem Aufbau beginnen können. Nun folgte die finale Entscheidung. Juristisch ging es dabei um die nach Aussage des Senats hochkomplexe Frage, ob es sich bei der Vergabe der Festzelte um eine Dienstleistungskonzession handelt oder nicht. 

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Bislang ist es so, dass 7 der 14 großen Festzelte traditionell den großen Münchner Brauereien gehören, zwei weitere Schützenvereinigungen. Sie schlagen jeweils "ihren" Wirt oder "ihre"Wirtin vor. Um die fünf weiteren großen Zelte bewerben sich die Interessenten direkt beim Veranstalter, der Stadt München. Diese vergibt nach einem Kriterienkatalog in 13 Kategorien Punkte, etwa für Volksfesterfahrung, Ausstattung oder technischem Standard. Am Ende stimmt noch der Stadtrat der Auswahl zu.

OB Krause: "Heute ist ein guter Tag für die Wiesn und für München"

Auch Münchens Oberbürgermeister Dominik Krause hat sich bereits zu dem Gerichtsbeschluss geäußert. "Heute ist ein guter Tag für die Wiesn und für München. Das Gericht hat unser Zulassungsverfahren als rechtskonform bestätigt. Diese Grundsatzentscheidung sichert dauerhaft den einzigartigen Charakter der Wiesn als münchnerisch-bayerisches Volksfest mit über 200-jähriger Tradition. Die Wiesn bleibt die Wiesn - so wie die Münchnerinnen und Münchner und Gäste aus aller Welt sie lieben", so der Grünen-Politiker.

Auch die Wiesn-Stadträtin Anja Berger zeigt sich, ob der Entscheidung durch dasBayerische Oberste Landesgericht sehr erleichtert: "Das Urteil verschafft uns Klarheit und ist eine gute Nachricht für unsere Wiesn. Unser Auswahlverfahren hat sich bewährt, es ist transparent und fair. Wir haben mit dem Oktoberfest etwas Einzigartiges, das die Münchner*innen und viele Gäste aus der ganzen Welt begeistert. Nun wissen wir, dass wir diese Tradition auch in Zukunft fortführen können."

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