Gericht: München muss Stolpersteine nicht erlauben

München muss auf seinen öffentlichen Straßen und Plätzen keine Stolpersteine zum Gedenken an Nazi-Opfer zulassen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ein Mann geht auf in den Boden eingelassene sogenannte Stolpersteine zu. (Archivbild)
Andreas Gebert/dpa Ein Mann geht auf in den Boden eingelassene sogenannte Stolpersteine zu. (Archivbild)

München - Die Stadt könne nach dem Straßen- und Wegerecht nicht verpflichtet werden, dem entsprechenden Wunsch der Angehörigen nachzukommen, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am Freitag.

Die Kläger hatten schon vor dem Verwaltungsgericht München keinen Erfolg gehabt. Mit drei Beschlüssen stellte nun auch der Verwaltungsgerichtshof klar, dass die Landeshauptstadt nicht verpflichtet ist, für den Einbau von Stolpersteinen eine Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Hierfür wäre eine privatrechtliche Gestattung durch die Stadt notwendig, über die Verwaltungsgerichtshof aber nicht zu befinden habe, hieß es. Ob die Entscheidung der Landeshauptstadt gegen Stolpersteine rechtmäßig sei, habe bei der Entscheidung keine Rolle gespielt.

Anders als viele andere Städte lehnt München die Installation von Stolpersteinen auf öffentlichen Flächen ab. Stattdessen sind Wandtafeln im Gespräch. Alternativ könnten Stelen vor Gebäuden an die Ermordeten erinnern. Der Verein "Stolpersteine für München" hat bereits Steine auf privatem Grund in der Stadt verlegt.

AZ-Kommentar zum Thema: Stelen statt Stolpersteine? Noch kein Durchbruch

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.