Gericht lehnt Befreiung von Maskenpflicht im Unterricht ab

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat den Eilantrag zweier Grundschülerinnen auf Befreiung von der Maskenpflicht an der Schule abgelehnt.
AZ, dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
11  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Weil die Grundschule die Atteste nicht akzeptierte, zog die Mutter vor Gericht.
Weil die Grundschule die Atteste nicht akzeptierte, zog die Mutter vor Gericht. © Peter Kneffel/dpa

München - Sie hatten ärztliche Atteste vorgelegt, in denen es ohne weitere Begründung hieß, sie könnten "aus gesundheitlichen Gründen" die Masken nicht tragen: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat den Eilantrag zweier Grundschülerinnen auf Befreiung von der Maskenpflicht an der Schule abgelehnt. 

Richter fordern plausible ärztliche Bescheinigung

Weil die Grundschule die Atteste nicht akzeptierte, war die Mutter vor Gericht gezogen: Ein beim Verwaltungsgericht Würzburg gestellter Antrag wurde jedoch abgelehnt, die Beschwerde vor dem VGH scheiterte nun ebenfalls.

Nach Sicht der Richter hätten die Mädchen nicht glaubhaft belegen können, von der grundsätzlichen Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen befreit zu sein. Die Richter forderten eine ärztliche Bescheinigung, "welche nachvollziehbare Befundtatsachen sowie eine Diagnose enthält". Die Maskenpflicht diene vor allem dem Schutz der Mitschüler und Mitarbeiter an den Schulen.

Lesen Sie auch

Bei der Überschreitung des Corona-Wertes von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen kann in Bayern die generelle Maskenpflicht auch an Grundschulen verhängt werden. Allerdings hält zum Beispiel die Stadt München trotz Kritik daran fest, Grundschüler von der Maskenpflicht zu befreien.

Bislang sei das Infektionsgeschehen an den Grundschulen sehr gering, deshalb müssten diese Schüler derzeit am Platz keine Maske tragen, hieß es am Montag.

Lesen Sie auch

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
11 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • light am 27.10.2020 09:02 Uhr / Bewertung:

    Es wird immer dreister. Jetzt werden schon Atteste von Ärzten nicht mehr akzeptiert.
    Es geht niemand was an - ausser meinem Arzt und mir - was für eine Erkrankung ich habe.
    Das ist in der ärztlichen Schweigepflicht geregelt. Und darum steht da nichts drauf.
    Wie auch bei einer Krankmeldung an der Arbeitgeber keine Diagnose steht.
    Bedeutet - wenn jetzt da auf einem Attest etwas stehen muss - gibt es faktisch auch keine ärztliche Schweigepflicht mehr.
    Einfach so - wo leben wir ???
    Mal sehen ob diese mutigen Kinder - welche sich trauen vor ein Gericht zu ziehen -
    doch noch Recht bekommen vor dem Verfassungsgericht

  • am 27.10.2020 10:25 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von light

    light
    das was sie schreiben ist mal wieder völlig an den Haaren herbeigezogen.
    Leider wurden sehr viele falsche Atteste ausgestellt eben wegen der Maske.
    Wenn die Eltern gegen einer Maske sind, ja dann sind es die Kinder auch und die Eltern
    versuchen natürlich auf irgendeiner Art ein Attest zu bekommen.
    Ich finde das einfach nur abartig.!

  • light am 27.10.2020 14:40 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von

    Ärtzliche Schweigepflicht - Einfach durchlesen,
    https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/schweigepflicht.pdf
    Und - wenn so viele Attest scheinbar im Umlauf sind - braucht es auch viele Ärzte - die NICHT mit den Regierungsmassnahmen konform gehen können.
    Fragt sich dann - warum? Sind ja auch nicht blöd.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.