Gericht legt bei Kulturgüter-Einfuhr strenge Maßstäbe an

Wer Kulturgut nach Deutschland einführt, muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts München nachweisen, wann es den Herkunftsstaat rechtmäßig verlassen hat. Andernfalls sei die Sicherstellung "eine geeignete und erforderliche behördliche Maßnahme", entschieden die Verwaltungsrichter.
dpa |
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Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
München

Dem am Freitag veröffentlichten Urteil liegt eine Sicherstellung von antiken Münzen durch ein Hauptzollamt zugrunde, die der Kläger bei einer Auktion in den USA erworben hatte. Die Islamische Republik Iran hatte Ansprüche an den Münzen geltend gemacht. Dem Kläger zufolge stammen sie aus einer schon in den 1960er Jahren begonnenen bekannten amerikanischen Sammlung. Es sei nicht einmal klar, ob die Münzen - "Allerweltsgeld mit geringem wissenschaftlichen Interesse" - tatsächlich aus dem heutigen Iran stammten. Auch hätten sie bereits vor Jahrhunderten ihr Herkunftsgebiet verlassen. Ein Nachweis über den genauen Zeitpunkt der Ausfuhr und deren Rechtmäßigkeit sei bei solchen Kleinobjekten nicht mehr möglich.

Der Bundestag hatte 2016 ein neues Kulturgutschutzgesetz beschlossen, um den Handel mit geraubten Kulturgütern zu unterbinden und ihre Rückgabe an den Herkunftsstaat zu unterstützen. Das Verwaltungsgericht erwartet, dass sein "strenges Verständnis von den Nachweispflichten" die damalige Diskussion wieder entfachen dürfte. Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließ das Verwaltungsgericht die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu.

© dpa-infocom, dpa:210813-99-833729/2

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